Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Wärmetauscher in Kraftwerken
Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug

(25.07.14) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,89 Mio. Euro gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH wegen einer wettbewerbswidrigen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Heizflächen von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken verhängt. Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache war neben der Alstom Power Energy Recovery GmbH die Balcke-Dürr GmbH. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrages der Balcke-Dürr GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Regenerative Wärmetauscher (Luftvorwärmer und Gasvorwärmer) erhöhen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes, beispielsweise indem die Abhitze des Rauchgases zum Vorwärmen der Verbrennungsluft genutzt wird. Die Energieübertragung erfolgt über sog. Heizflächen, die regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden müssen. Alstom und Balcke-Dürr sind die in Deutschland führenden Anbieter von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gegenstand der geahndeten Absprache zwischen Alstom und Balcke-Dürr war es, dass die Serviceaufträge für die Wärmetauscher-Heizflächen an das Unternehmen gehen sollten, welches den Wärmetauscher auch ursprünglich eingebaut hatte. Um dies zu erreichen, gab das jeweils andere Unternehmen gegenüber dem Kraftwerksbetreiber ein überhöhtes Schutzangebot ab, nachdem es den zu schützenden Angebotspreis beim Erstausrüster erfragt hatte. Diese Kartellpraxis wurde zumindest zwischen Dezember 2003 und März 2012 durchgeführt."

Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft Mannheim haben die einzelnen Ermittlungsschritte abgestimmt und während des gesamten Verfahrens eng zusammen gearbeitet.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass auch die Alstom Power Energy Recovery GmbH im Rahmen der Bonusregelung umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen