Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kalkulation der Bruttopreislisten


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder im Sanitär-Kartell
Sogenannter Kalkulationsausschuss tagte mindestens viermal im Jahr

(25.04.16) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Mio. Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gegen neun Großhändler und einen persönlich Betroffenen aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ein sogenannter Kalkulationsausschuss tagte mindestens viermal im Jahr. Dort wurden u.a. Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen ausgetauscht. Auf der Basis der ausgetauschten Informationen erstellten die Mitglieder des Mittelstandskreises NRW zwar eigene Bruttopreislisten. Durch die gemeinsame Kalkulationsbasis kam es jedoch zu einer Annäherung der Preise. Dies hat den Wettbewerb zwischen den Unternehmen deutlich beeinträchtigt. Gegenstand der abgestimmten Kalkulation, die für die Branche als Leitkalkulation auch bundesweit erhebliche Bedeutung hatte, waren mindestens 250.000 Produkte aus dem Sanitärbereich."

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Emden, die Elmer GmbH & Co. KG, Warendorf, die Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, die J.W. Zander GmbH & Co. KG, Essen, die Kurt Pietsch GmbH & Co. KG, Ahaus, die Mosecker GmbH & Co. KG, Münster, die Otto Bechem & Co. KG, Essen, die Reinshagen & Schröder GmbH & Co. KG, Remscheid, und die Wiedemann GmbH & Co. KG, Sarstedt. Das Verfahren gegen die AGS Verlag AG, Münster, wird wegen Insolvenz des Unternehmens eingestellt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt. Einige der genannten Unternehmen nahmen nicht im gesamten Zeitraum von 2005 bis 2013 an dem vorgeworfenen Verhalten teil.

Die Absprachen gehen auf die 1970er Jahre zurück. Sie wurden von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet. Mittelständische Unternehmen verfügten seinerzeit noch nicht über die technischen Möglichkeiten, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Schon seit vielen Jahren ist diese technische Begründung aus den 1970er Jahren jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder hat sich das Bundeskartellamt bußgeldmildernd davon leiten lassen, dass es sich um Unternehmen handelt, die im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen. Alle Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies hat gemäß der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt.

Die Bußgelder sind rechtskräftig. Mit allen Unternehmen und dem persönlich Betroffenen wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. "Settlement") erreicht. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen