Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Hinreichender Wettbewerbsdruck


Hörgerätehersteller Sonova darf AudioNova übernehmen
Der Zusammenschluss lässt keine Marktabschottungen zu Lasten anderer Hersteller oder zu Lasten anderer Hörgeräteakustiker erwarten



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der AudioNova International B.V., Rotterdam, Niederlande durch die Sonova AG, Stäfa, Schweiz freigegeben. Die AudioNova-Gruppe betreibt bundesweit mit den Ketten Geers bzw. hörGut über 550 Hörgeräteakustiker-Filialen. Die Sonova-Gruppe ist in Deutschland marktführender Hersteller von Hörgeräten und vertreibt diese an Hörgeräteakustiker.

Darüber hinaus ist das Unternehmen auch mit den Akustikketten Fiebing und Vitakustik auf dem Markt für den Verkauf und die Anpassung von Hörgeräten an Endverbraucher in Deutschland tätig. Mit der Übernahme steigt die Sonava-Gruppe zu einer der größten Akustikketten in Deutschland auf.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Sonova seine starke Marktposition in Deutschland durch den Zusammenschluss ausbauen kann, waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Die Untersuchung der betroffenen Märkte hat ergeben, dass es sowohl im Bereich der Herstellung und des Vertriebes von Hörgeräten an den Akustikhandel als auch bei Anpassung und dem Verkauf von Hörgeräten durch Akustiker an den Verbraucher auch nach dem Zusammenschluss einen hinreichenden Wettbewerbsdruck von Seiten anderer Marktteilnehmer geben wird."

Der Zusammenschluss lässt keine Marktabschottungen zu Lasten anderer Hersteller oder zu Lasten anderer Hörgeräteakustiker erwarten. Auch aus Sicht der Endkunden bestehen keine wettbewerblichen Bedenken.

Auf den untersuchten regionalen Märkten gibt es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Alternativen für die Anpassung und den Kauf von Hörgeräten. Bei einem Teil der regionalen Märkte handelt es sich außerdem um sogenannte Bagatellmärkte, auf denen eine Untersagung aufgrund des zu geringen Umsatzvolumens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht möglich ist. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 24.08.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen