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Hersteller im SHK-Bereich mit Absatzalternativen


Bundeskartellamt gibt Fusion von Sanitärgroßhändlern frei
Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinander stoßen



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbetriebs der Wilhelm Gienger GmbH, Stuttgart, durch die Cordes & Graefe KG, Bremen, freigegeben, nachdem die Unternehmen ihre ursprünglichen Pläne auf die Bedenken des Bundeskartellamtes hin verändert haben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Großhandel). Cordes & Graefe ist bundesweit führend in diesem Bereich. Sowohl Cordes & Graefe als auch Wilhelm Gienger sind Mitglieder der Einkaufs- und Vertriebskooperation GC Großhandelscontor GmbH ("GC-Gruppe").

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Während Wilhelm Gienger überwiegend im Raum Baden-Württemberg tätig ist, verfügt Cordes & Graefe dort bisher nur über vereinzelte Standorte. In der Region Ulm, wo sich die Vertriebsgebiete der Unternehmen überlappen, wären die Unternehmen jedoch auf hohe Marktanteile gekommen. Hier hatten wir wettbewerbliche Bedenken. Da sich die Unternehmen daraufhin in dieser Region von einer Tochtergesellschaft getrennt haben, konnten wir die Fusion nun freigeben."

Das Fusionsvorhaben war im Herbst 2016 erstmalig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Nachdem das Bundeskartellamt den Unternehmen seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt hatte, nahmen diese die Anmeldung zurück, um das Vorhaben in abgeänderter und fusionsrechtlich unproblematischer Form neu anzumelden.

Räumlich betrachtet liegen im SHK-Großhandel regionale Märkte vor. Wilhelm Gienger erzielt im Durchschnitt 80 Prozent der Lieferumsätze eines Standorts in einer Entfernung von bis zu 50 km.

Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinanderstoßen. Andere Wettbewerber sind hier weniger stark. Wilhelm Gienger beschloss daraufhin, sich von einer in dieser Region tätigen Tochtergesellschaft zu trennen. Diese Änderung des Vorhabens hat die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt.

Auch bei der Prüfung der Beschaffungsmärkte ergaben sich keine wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung gerechtfertigt hätten. Zwar wurde bereits in früheren Fusionskontrollverfahren festgestellt, dass Cordes & Graefe auf der Beschaffungsseite klare Marktführerin ist. Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Fusion die Nachfragemacht von Cordes & Graefe erhöht, da Cordes & Graefe und Wilhelm Gienger im Rahmen der Einkaufskooperation der GC-Gruppe bereits jetzt ihre Nachfrage bündeln. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Hersteller im SHK-Bereich über potenzielle Absatzalternativen verfügen, wie z.B. Baumärkte oder Internethändler. Diese Alternativen werden derzeit aber kaum genutzt, weil die Hersteller am dreistufigen Vertrieb (Hersteller – Großhändler – Fachhandwerker) festhalten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 24.05.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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