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Überblick über aktuelle Preisunterschiede


Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete Regelbetrieb am 1. Dezember 2013
Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle

(23.12.13) - Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete am 1. Dezember 2013. Damit geht der seit drei Monaten laufende Probebetrieb erfolgreich zu Ende: der Datenfluss läuft stabil, weitere Verbraucher-Informationsdienste konnten zugelassen werden, das Interesse der Autofahrer an den neuen Angeboten ist hoch.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, sagte: "Der Testbetrieb der Markttransparenzstelle lief erfolgreich, und ich freue mich, dass sie am 1. Dezember regulär an den Start gehen kann. So schaffen wir mehr Transparenz über die Preise auf den Kraftstoffmärkten und ermöglichen es Autofahrern, aktuelle Preisunterschiede an den Tankstellen ‚in Echtzeit‘ abzurufen. Erstmals kann jeder das aktuell günstigste Angebot über Handy-Apps oder im Internet für sich auswählen. Damit sorgen wir für mehr Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat beim Aufbau der Markttransparenzstelle hervorragende Arbeit geleistet. Die schnelle Erhebung und Weitergabe der Daten und der für die Autofahrer bequeme Abruf online oder per Smartphone sind ein praktisches und bürgernahes Instrument."

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle. Damit erreichen wir eine sehr hohe Marktabdeckung. Autofahrer erhalten erstmals einen umfassenden Überblick über die aktuellen Preisunterschiede an der Zapfsäule. Je mehr Kunden das Instrument nutzen, desto höher wird der Druck auf die Konzerne, wettbewerbskonforme Preise zu setzen. Bereits der Probebetrieb lief ausgesprochen gut. Der technische Ablauf funktioniert reibungslos und Preisänderungen werden binnen weniger Minuten an die Verbraucher-Informationsdienste gemeldet. Mit dem Beginn des Regelbetriebs hat das Bundeskartellamt dieses anspruchsvolle Projekt in sehr kurzer Zeit realisiert."

Die Markttransparenzstelle bietet zwar selbst keine Preisinformationen für Bürgerinnen und Bürger an, leitet Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter und ermöglicht so die Information. Die Informationen können die Autofahrer bei bislang neun Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Das Bundeskartellamt nutzt als Plattform für die Datenübermittlung der Markttransparenzstelle den Mobilitäts-Daten-Marktplatz der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf diese Weise wurde die technisch komplexe Umsetzung ressourcenschonend realisiert.

Informationen zur Markttransparenzstelle und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste, über deren Angebote die Preisdaten abrufbar sind, finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/MTS-K/VerbraucherW3DnavidW26132.php
(Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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