Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb in der Energiewirtschaft


Evaluierung zeigt: Erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Gasvertrieb
Beschlüsse des Bundeskartellamtes zu langfristigen Gaslieferverträgen waren erfolgreich


(23.06.10) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht.

In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: "Durch unsere Entscheidungen konnten wir die wettbewerbsbeschränkende Praxis der langfristigen Vollversorgung aufbrechen und einen entscheidenden Anstoß für mehr Wettbewerb im Gassektor leisten."

Die umfangreiche Evaluierung des Marktes hat deutlich gemacht: Die Bedeutung der seinerzeit beanstandeten langen Laufzeiten und hohen Lieferquoten in den Gaslieferverträgen von Ferngasunternehmen wie E.ON Ruhrgas, VNG, Wingas und RWE ist drastisch zurückgegangen. Der Markt ist heute gekennzeichnet von unterschiedlichen Vertragsmodellen, Produktvielfalt, gestiegener Lieferantenauswahl und größerer Verhandlungsmacht auf Seiten der Abnehmer.

Kartellverfahren gegen 15 deutsche Ferngasunternehmen
In der Zeit von 2006 bis 2008 führte das Bundeskartellamt Verfahren gegen 15 deutsche überregionale und regionale Ferngasunternehmen wegen einer Marktabschottung auf dem Markt für die Belieferung von regionalen und lokalen Weiterverteilern infolge langfristiger Gaslieferverträge. Die Entscheidungen enthielten Vorgaben für die kartellrechtlich zulässige Vertragsdauer in Abhängigkeit von der Bezugsquote.

Evaluierung
Zur Prüfung, ob aus kartellrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Mengen-/Laufzeitregelungen über den Stichtag 30. September 2010 hinaus angeraten ist, hat das Bundeskartellamt nun die allgemeinen rechtlichen wie tatsächlichen Marktentwicklungen der vergangenen Jahre eingehend analysiert. Außerdem wurde die Vertragssituation bei der Belieferung von lokalen und regionalen Weiterverteilern durch überregionale und regionale Ferngasunternehmen erneut untersucht.

Im Rahmen der mehrmonatigen Evaluierung hat das Amt über 100 Marktteilnehmer nach ihrer konkreten Vertragspraxis, aber auch nach ihren eigenen Erfahrungen befragt. Die beschaffungsseitige Entwicklung des Wettbewerbs wurde auch von den Abnehmern - bis auf ganz wenige Ausnahmen - positiv beurteilt.

Marktbelebung durch weitere Maßnahmen
Eine wichtige Rolle für die Beurteilung der Marktverhältnisse spielten auch die positiven Auswirkungen der folgenden Maßnahmen:

>> derzeitige Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung
>> Organisation des Gasnetzzugangs durch die Bundesnetzagentur
>> die strikte Untersagungslinie des Bundeskartellamtes bei Beteiligungsvorhaben marktbeherrschender Gasvorlieferanten und
>> das Einschreiten des Bundeskartellamtes gegen Weiterverkaufsverbote für Mindestabnahmemengen in Gaslieferverträgen.
(Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie mehr (externer Link)
Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen