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Jahresbericht 2015 des Bundeskartellamtes


In insgesamt elf Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt im Jahre 2015 rund 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt
Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt der Arbeit - Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Jahresbericht 2015 seiner Behörde vorgestellt. Die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis werden durch neue digitale Produkte und Geschäftsmodelle vor neue Aufgaben gestellt. Um der steigenden Bedeutung der Internetwirtschaft Rechnung zu tragen, hat das Bundeskartellamt Anfang 2015 einen Think Tank Internet eingerichtet.

Andreas Mundt sagte: "Mit der zunehmenden Digitalisierung erleben wir eine wirtschaftliche Revolution, die alle Lebensbereiche erfasst. Auch kartellrechtlich müssen viele Fragen neu durchdacht und zur praktischen Anwendung gebracht werden. Unsere Kernaufgabe als Hüter des Wettbewerbs ist es, gerade in der digitalen Welt, missbräuchliche Verhaltensweisen der großen Player schnell und konsequent zu verfolgen, um so die Märkte für neue Geschäftsmodelle offenzuhalten."

Das Bundeskartellamt hat in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen. Unter anderem hat die Behörde gegen Amazon Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale erwirkt, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgegeben wurden, die die Händler bzw. Hoteliers dazu verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen. Darüber hinaus wurden wichtige Fusionskontrollverfahren von Internetplattformen u.a. bei Immobilien- und Partnervermittlungsportalen geführt. Das Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde geht hier dem Verdacht nach, dass Facebook durch etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Einen Überblick über die Fallpraxis des Amtes und den Stand der ökonomischen und kartellrechtlichen Forschung gibt das vor kurzem veröffentlichte Arbeitspapier "Marktmacht von Plattformen und Netzwerken".

Kartellverfolgung
In insgesamt elf Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt im Jahre 2015 rund 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 45 Unternehmen und 24 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten oder Hersteller von Fertiggaragen.

Im ersten Halbjahr 2016 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 99 Mio. Euro verhängt. Unter anderem sind die Ermittlungen des Amtes gegen Großhändler der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche abgeschlossen worden. Auch im sogenannten Vertikalfall, bei dem Absprachen über die Ladenverkaufspreise zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln verfolgt wurden, sind in den ersten Monaten dieses Jahres nahezu alle Verfahrenskomplexe abgeschlossen worden.

Andreas Mundt sagte: "Die Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Zahl der abgeschlossenen und der neu aufgenommenen Fälle sind auf einem hohen Niveau. Um das kartellrechtliche Bewusstsein zu schärfen, schauen wir uns gleichermaßen Fälle in großen und kleinen Branchen an. Und wir greifen horizontale Kartelle – also Absprachen zwischen Wettbewerbern – ebenso auf wie vertikale Fälle, bei denen Hersteller und Händler sich zu Lasten der Endverbraucher absprechen."

Im Nachgang zum sogenannten Vertikalfall im stationären Lebensmitteleinzelhandel arbeitet das Bundeskartellamt derzeit an einem Leitfaden, um Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wo die Grenze zwischen verbotenem und erlaubtem Verhalten verläuft.

Fusionskontrolle
Die Zahl der angemeldeten Fusionen bewegt sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau. Im Jahr 2015 hat das Bundeskartellamt 1169 Fusionskontrollentscheidungen getroffen, davon insgesamt 13 Verfahren nach einer der vertieften Prüfung, der sog. Zweiten Phase. Ein Vorhaben wurde untersagt (Edeka/Kaiser’s Tengelmann) und eines nur unter Bedingungen freigegeben (Autoersatzteilhandel – Wessels & Müller SE erwirbt Trost Auto Service Technik SE).

Andreas Mundt erklärte: "Der Lebensmitteleinzelhandel ist eine hoch konzentrierte Branche, die uns weiter beschäftigen wird. Es gibt neben den großen vier Handelskonzernen nur noch wenige mittelständische Wettbewerber. Derzeit prüfen wir das Vorhaben von Rewe, die Mehrheit an der Coop zu übernehmen. Auch hier schauen wir uns – wie bei Edeka/Kaiser’s Tengelmann – die betroffenen regionalen Märkte genau an."

Im März 2016 hat der Bundeswirtschaftsminister im Fall Edeka/Tengelmann auf Antrag der Unternehmen unter den Aspekten 'Arbeitsplatzerhalt' und 'Erhalt der Arbeitnehmerrechte' eine Ministererlaubnis unter Auflagen erteilt und der Fusion damit zugestimmt. Seit dem Bestehen dieses Instrumentes war dies die neunte Ministererlaubnis. Sie bleibt damit ein selten angewandtes Instrument, um neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb auch andere Aspekte einer Fusion berücksichtigen zu können. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 22.07.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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