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Mehr Rechtssicherheit für Auslandsfusionen


Bundeskartellamt: Neues Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999
Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat

(21.10.14) - Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden."

Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls besteht keine Anmeldepflicht.

Das neue Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999. Es bringt das Merkblatt auf den neuesten Stand und modernisiert das Prüfkonzept. Der Veröffentlichung des Merkblattes ging eine Konsultation auf der Basis eines Entwurfs voraus. Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden. Insbesondere wurden Fallbeispiele aufgenommen, um die Anwendung des Prüfkonzepts in der Praxis zu erleichtern.

Das Bundeskartellamt prüft jedes Jahr rund 1.000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat. Diesem Zweck dient auch ein Schaubild mit Flussdiagramm, welches das Prüfkonzept veranschaulicht und dem Merkblatt als Anlage beigefügt ist.

Das Merkblatt Inlandsauswirkungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Dort sind auch Informationen zu der vorangegangenen Konsultation verfügbar und die eingegangenen Stellungnahmen können aufgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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