Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf


Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich zu Änderungen im Vertrieb von Fahrkarten
Wettbewerb auf der Schiene setzt Wettbewerb beim Vertrieb, d.h. bereits beim Fahrkartenverkauf voraus



Aufgrund der Ermittlungen des Bundeskartellamtes wird die Deutsche Bahn AG umfangreiche Änderungen beim Fahrkartenvertrieb vornehmen. Die Maßnahmen werden die Vertriebsmöglichkeiten von Wettbewerbern der Deutschen Bahn verbessern. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet. Dieses Verfahren konnte nun aufgrund der Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn eingestellt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wettbewerb auf der Schiene setzt Wettbewerb beim Vertrieb, d.h. bereits beim Fahrkartenverkauf voraus. Um Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb ihrer Wettbewerber zu beenden, hatten wir ein Verfahren eingeleitet. Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf von Fahrkarten sehr erleichtern. So dürfen sie beispielsweise ihre Tickets künftig über Läden im Bahnhof verkaufen. Mietvertragsklauseln, die dies bislang erheblich behindert haben, wird es künftig nicht mehr geben. Der Wettbewerb im Bahnverkehr erhält hierdurch neue Impulse."

Die Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn AG beinhalten folgende Punkte:

>> Provisionen, die zwischen der Deutsche Bahn AG und Wettbewerbern für den wechselseitigen Fahrkartenverkauf gezahlt werden, werden vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Die Deutsche Bahn AG hatte Wettbewerbern bislang einen niedrigeren Provisionssatz für deren Erbringung von Vertriebsleistungen für die Deutsche Bahn AG gezahlt als sie ihrerseits im Gegenzug von Wettbewerbern für die Erbringung eigener Vertriebsleistungen verlangt hat.

>> Wettbewerber der Deutsche Bahn AG im Schienenpersonennahverkehr dürfen künftig auch Fernverkehrstickets der Deutsche Bahn AG über eigene Fahrkartenautomaten verkaufen. Dies ist für Reisende insbesondere an solchen Bahnhöfen relevant, an denen die Deutsche Bahn AG selbst keinen Halt mehr hat und die Reisenden deshalb bislang keine Fernverkehrsfahrkarten mehr kaufen konnten.

>> Der Zugang der Wettbewerber der Deutschen Bahn zum Verkauf von Fahrkarten in Bahnhofsläden wird vereinfacht. Bislang beinhalteten Mietverträge für Bahnhofsläden Klauseln, die Dritten den Verkauf von Fahrkarten weitgehend unmöglich gemacht haben. Damit war den Wettbewerbern bislang diese vergleichsweise preisgünstige Alternative für den personenbedienten Fahrkartenverkauf nicht zugänglich.

>> Künftig werden die Wettbewerbsunternehmen mehr Freiheiten haben, den Vertrieb ihrer Fahrkarten selbst zu gestalten. Eisenbahnunternehmen sind gesetzlich zu einer Kooperation bei der Tarifgestaltung und in der Folge auch beim Fahrkartenvertrieb verpflichtet, allerdings nicht in der bisher praktizierten umfassenden Form.

Das Bundeskartellamt hat die von der Deutsche Bahn AG angebotenen Verpflichtungszusagen in einem Beschluss nach § 32b GWB für verbindlich erklärt. Diese Entscheidung hat das Bundeskartellamt bis zum 31.12.2023 befristet. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 21.06.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen