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Mustertexte für Fusionskontrollverfahren


Das Bundeskartellamt veröffentlicht Mustertexte für Auflagen in Fusionskontrollverfahren - Verfahrensvereinfachung zu erwarten
Die Verwendung der Mustertexte für Nebenbestimmungen kann das Fusionskontrollverfahren beschleunigen


(20.02.08) - Das Bundeskartellamt kann einen Zusammenschluss, der wettbewerblichen Bedenken begegnet, mit Nebenbestimmungen freigeben, wenn diese die Bedenken gegen den Zusammenschluss ausräumen. Daneben kann das Bundeskartellamt anordnen, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen einen Treuhänder einsetzen, dessen Aufgabe darin besteht, die Erfüllung der Nebenbestimmungen zu überwachen.

Der Treuhänder wird auf Grundlage eines Vertrags mit dem zu seiner Einsetzung verpflichteten Unternehmen tätig; dieser Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat Mustertexte für die verschiedenen möglichen Nebenbestimmungen - aufschiebende und auflösende Bedingungen und Auflagen - und für einen Treuhändervertrag im Internet unter www.bundeskartellamt.de zum Download eingestellt.

Die Mustertexte sind nicht rechtlich verbindlich.
Gleichwohl ist ihre Verwendung in künftigen Fusionskontrollverfahren für alle Beteiligten von Vorteil:

>> Die Verwendung der Mustertexte für Nebenbestimmungen kann das Fusionskontrollverfahren beschleunigen. Angesichts der kurzen gesetzlichen Fristen ist in Fusionskontrollverfahren Zeit ein wesentlicher Faktor. Die Verwendung der Mustertexte erspart die Zeit, die andernfalls für Verhandlungen über die Ausgestaltung der Nebenbestimmungen erforderlich wäre.

>> Bei Verwendung des Mustertexts für einen Treuhändervertrag ist zu erwarten, dass die erforderliche Zustimmung des Bundeskartellamts zügig
erteilt wird. Darüber hinaus wird durch die Verwendung der Mustertexte die Transparenz der Rechtsanwendung und damit die Rechtssicherheit für die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen erhöht.

Die Mustertexte beruhen auf den Erfahrungen, die das Bundeskartellamt in der Praxis der Fusionskontrolle gesammelt hat. Dabei enthalten sie alle wesentlichen Elemente, die im Normalfall in den Nebenbestimmungen und im Treuhändervertrag enthalten sein sollten. Hingegen können und sollen sie nicht alle möglichen Fallkonstellationen erfassen. Vielmehr belassen sie die Flexibilität zur Ergänzung und zur Anpassung an Besonderheiten im Einzelfall; auch künftige rechtliche und tatsächliche Entwicklungen können Berücksichtigung finden.
(Bundeskartellamt: ra)

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