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Fusionskontrolle bei Krankenhäusern


Kartellrecht: Bundeskartellamt leitet Hauptprüfverfahren im Fall der Übernahme von Rhön-Standorten durch Fresenius ein
Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar

(19.12.123) - Das Bundeskartellamt hat im Fusionskontrollverfahren zur geplanten Übernahme von Rhön-Tochtergesellschaften durch Fresenius das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Der Gesundheitskonzern Fresenius SE & Co. KG aA beabsichtigt, mehrere Beteiligungen und Tochtergesellschaften von der Rhön-Klinikum AG zu erwerben. Die Zielgesellschaften betreiben insgesamt 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Das Vorhaben ist von der Europäischen Kommission mit Entscheidung vom 22. Oktober 2013 an das Bundeskartellamt verwiesen worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Ziel der Fusionskontrolle bei Krankenhäusern ist es, wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten aufrecht zu erhalten. Die geplante Übernahme wird vom Bundeskartellamt sehr sorgfältig untersucht. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die regionalen Überschneidungen im Bereich der stationären Krankenhausversorgung und auf die Nachfrageseite gegenüber den Krankenkassen."

Fresenius ist auch als Anbieter von Medizinprodukten in Deutschland tätig. Deshalb wird das Bundeskartellamt sich auch mit zahlreichen Märkten für Medizinprodukte, wie beispielsweise den für Infusionslösungen oder Dialyseprodukte, befassen und untersuchen, wie sich der Zusammenschluss eines bedeutenden Herstellers mit einem großen Abnehmer der Produkte auswirkt.

Der erhebliche Umfang der Ermittlungen macht die Einleitung des Hauptprüfverfahrens erforderlich. Die Frist für eine Entscheidung verlängert sich damit bis Ende Februar 2014. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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