Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Informationsaustausch & Wettbewerbsbeschränkung


Bauindustrie: Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht über Entflechtungen im Bereich Walzasphalt
Dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen

(17.08.15) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektor­weiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht. Der Bericht fasst das Ziel und den Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie die dabei angewendeten Beurteilungsmaßstäbe zusammen. Das Bundeskartellamt hatte die Verfahren aufgrund der Erkenntnisse aus der im Jahr 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In unserer Sektoruntersuchung sind wir auf ein deutschlandweites, dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt gestoßen. Insbesondere die vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna waren an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Dieses bundesweite Geflecht haben wir weitgehend aufgelöst und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beim künftigen Asphaltangebot insbesondere für Straßenbauprojekte echter Wettbewerb zwischen den Anbietern herrschen kann. Gerade kleinere, regionale Straßenbauer ohne eigene Asphaltproduktion sollen so bessere Bezugsmöglichkeiten erhalten."

Walzasphalt ist mit über 90 Prozent der wichtigste Straßenbelag in Deutschland. Größter Nachfrager ist die öffentliche Hand mit ca. 85 Prozent des produzierten Walzasphalts. Der Markt hat heute bereits ein Milliardenvolumen. Aufgrund bereits beschlossener Investitionen der öffentlichen Hand in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich Asphaltstraßenrenovierungen wird dieses Volumen in den kommenden Jahren noch erheblich anwachsen. Da Walzasphalt heiß angebaut werden muss, bestehen bundesweit eine Vielzahl von regionalen Märkten, jeweils rund um die Standorte der einzelnen Asphaltmischwerke.

Von den ursprünglich eingeleiteten 104 Entflechtungsverfahren, die Gemeinschaftsunternehmen betrafen, wurden inzwischen 96 Verfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung von mindestens zwei der vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna. In 71 Fällen wurden die bestehenden Unternehmensverbindungen aufgelöst. Zudem wurden zahlreiche wettbewerblich problematische Formen des Informationsaustausches sowie andere wettbewerbsbeschränkende Verträge zwischen konkurrierenden Unternehmen beendet. 25 Verfahren konnten eingestellt werden, wobei in mehreren Einzelfällen auch die positiven wettbewerblichen Wirkungen der Entflechtung anderer Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt wurden. Acht Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, weil bislang keine hinreichenden Entflechtungsmaßnahmen umgesetzt wurden.

Derzeit sind etwa 65 wettbewerblich unbedenkliche Gemeinschaftsunternehmen auf dem Walzasphaltmarkt tätig. Dabei handelt es sich überwiegend um Gemeinschaftsunternehmen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und solche, bei denen die Mitgesellschafter nur auf vor- oder nachgelagerten Märkten wie bei Gesteinen oder im Straßenbau tätig sind.

Der heute veröffentlichte Bericht enthält auch Kriterien für die kartellrechtliche Beurteilung von sogenannten Liefergemeinschaften der Walzasphaltanbieter.

Der Bericht steht zum Abruf auf der Internetseite des Bundeskartellamtes bereit. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen