Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Digitalwirtschaft: Grenzüberschreitender Charakter


Gemeinsame Erklärung zu Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft
Das Wettbewerbsrecht ist flexibel und den sich in der digitalen Ära stellenden Herausforderungen gewachsen



Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA) haben zusammen mit der Europäischen Kommission eine gemeinsame Erklärung zum Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft vorgelegt. Auf die Erklärung haben sich die beteiligten Wettbewerbsbehörden am 5. Juni 2019 in Paris verständigt. Sie wurde im Rahmen des Treffens der Finanzminister der G7-Staaten vom 17. bis 18. Juli im französischen Chantilly vorgestellt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Viele Internetkonzerne agieren global. Daher ist es wichtig, dass sich die Politik und die Wettbewerbsbehörden international austauschen, um kohärente Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft herzustellen. Der aktuellen französischen G7-Präsidentschaft und unserer französischen Schwesterbehörde, der Autorité de la concurrence, gilt mein Dank dafür, dass sie dieses Thema weiter vorangetrieben haben."

Die Erklärung skizziert die gemeinsamen Ansichten der beteiligten Wettbewerbsbehörden zum Wettbewerb in der Digitalwirtschaft anhand von vier Kernideen:

>> Wettbewerbliche Märkte sind zentraler Treiber für gut funktionierende Volkswirtschaften, und die positiven Potentiale der Digitalwirtschaft können am besten erreicht werden, wenn digitale Märkte wettbewerblich organisiert bleiben. Entsprechend wird eine klare Wettbewerbsrechtsdurchsetzung weiterhin eine entscheidende Rolle dabei spielen, das Vertrauen in die digitalen Märkte zu sichern und gleichzeitig gewährleisten, dass die digitale Wirtschaft weiterhin zu wirtschaftlicher Dynamik, wettbewerblichen Märkten, Vorteilen für die Verbraucher und Innovationsanreizen beiträgt.

>> Das Wettbewerbsrecht ist flexibel und den sich in der digitalen Ära stellenden Herausforderungen gewachsen. Dennoch ist es notwendig, dass sich die Wettbewerbsbehörden kontinuierlich fortentwickeln. Die jüngere Fallpraxis illustriert, dass das Wettbewerbsrecht den Wettbewerbsbehörden grundsätzlich ein Instrumentarium und die Flexibilität einräumt, um wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen in der digitalen Wirtschaft zu begegnen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Wettbewerbsbehörden über Instrumente und Mittel verfügen, um ihr Wissen um neue Geschäftsmodelle und deren Einfluss auf den Wettbewerb weiter zu vertiefen.

>> Gesetzliche Bestimmungen können auch wettbewerbsschädigend wirken, etwa durch eine damit verbundene Erhöhung von Markteintrittsbarrieren oder die Stärkung etablierter Unternehmen. Deshalb wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass die Gesetzgeber geplante oder bereits existierende Regeln und Gesetze daraufhin prüfen sollten, ob sie den Wettbewerb in digitalen Märkten unnötig einschränken. Außerdem wird darauf verwiesen, dass es für die Förderung wettbewerblicher digitaler Märkte hilfreich sein kann, das Wissen von Wettbewerbsbehörden behördenübergreifend weiterzuverbreiten.

>> Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Digitalwirtschaft ist es wichtig, verstärkte internationale Zusammenarbeit und Konvergenz in der Anwendung des Wettbewerbsrechts zu fördern. Darüber hinaus trägt internationale Zusammenarbeit zu einer kohärenten Wettbewerbslandschaft bei, auch im Interesse der betroffenen Unternehmen.

Die Erklärung der beteiligten G7-Wettbewerbsbehörden ist das Ergebnis eines hochrangingen Dialogs unter Leitung der französischen Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence, der auf Initiative der aktuellen französischen G7-Präsidentschaft aufgenommen wurde. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 16.10.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen