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Lebensmitteleinzelhandel spielte wichtige Rolle


Bundeskartellamt: Jahresrückblick 2016 und Ausblick
Das Bundeskartellamt hat auch im Jahr 2016 viele Hinweise auf Kartellverstöße erhalten: 59 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt



Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Das Bundeskartellamt hat 2016 wichtige Entscheidungen getroffen, um Märkte offen zu halten und fairen Wettbewerb zu Gunsten von Unternehmen und Verbrauchern zu gewährleisten. Das ist nicht immer einfach. Denn der Wettbewerbsgedanke wird in diesen Tagen mitunter auch kritisch gesehen. Beispiele sind die Diskussionen über die Aufweichung des Wettbewerbsprinzips zugunsten anderer wirtschaftspolitischer Ziele oder die von manchen Verbänden oder Unternehmen geforderten branchenspezifischen Ausnahmen vom Kartellrecht. Letzlich kann nur ein klarer gesetzlicher Rahmen, der diskriminierungsfrei für alle Marktteilnehmer gilt, eine wirksame und unabhängige Wettbewerbspolitik garantieren. Wenn in einem Markt der Wettbewerb funktioniert, profitieren die Verbraucher von besseren Auswahlmöglichkeiten, besseren Preisen und besserer Qualität der Produkte."

Internetwirtschaft
Zentrales Thema für das Bundeskartellamt war im Jahr 2016 die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Wettbewerbsrecht. Die Behörde hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet, um dem Verdacht nachzugehen, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Das Bundeskartellamt hat ferner die gängigen Online-Banking-Bedingungen der in Deutschland tätigen Kreditinstitute geprüft und solche Regelungen für rechtswidrig erklärt, die aus Sicht der Behörde die Nutzung von bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet erheblich behindern. Das Unternehmen Lego führte auf Betreiben des Bundeskartellamtes faire Bedingungen für Händler ein, die Lego-Produkte online vertreiben wollen. Weitere wichtige Verfahren laufen noch, etwa ein Missbrauchsverfahren gegen den Ticketvermarkter CTS Eventim, bei dem geprüft wird, ob bestimmte Geschäftspraktiken des Unternehmens kartellrechtlich zulässig sind.

Andreas Mundt sagte: "Das Bundeskartellamt ist im Bereich Digitales sehr gut aufgestellt. Wir haben wichtige Grundsatzpapiere zur Marktmacht von Internetplattformen und - zusammen mit den Kollegen der französischen Wettbewerbsbehörde - zum Thema ‚Big Data‘ veröffentlicht. In den letzten Jahren haben wir bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Wir sind beispielsweise gegen die wettbewerbsschädlichen Bestpreisklauseln von Amazon oder der Hotelbuchungsplattformen HRS und Booking vorgegangen und haben Fusionen im Bereich Immobilienplattformen und Datingportale geprüft. Mit der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden wir unsere Verfahren schneller und effizienter führen können, etwa wenn der Begriff Marktmacht an die Bedingungen des Internetzeitalters angepasst wird und gesetzlich klargestellt wird, dass hierbei auch Faktoren wie Netzwerkeffekte oder Nutzerdaten eine Rolle spielen. Und wir denken noch weiter: Können wir unsere Ermittlungstechniken weiter optimieren? Wie können wir dynamische Effekte besser in unsere Analysen, Prognosen und Instrumente integrieren? Wann sollten wir intervenieren, wann eher nicht?"

Kartellverfolgung
Das Bundeskartellamt hat auch im Jahr 2016 viele Hinweise auf Kartellverstöße erhalten. 59 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung ("Kronzeugenprogramm") Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt. Auch auf anderen Wegen, etwa über das anonyme Hinweisgebersystem auf der Homepage des Bundeskartellamtes, erreichten das Amt wertvolle Hinweise. Die Behörde hat mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften 17 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 85 Unternehmen und vier Privatwohnungen durchgeführt.

Insgesamt hat das Bundeskartellamt im Jahr 2016 in sieben Fällen rund 124,5 Mio. Euro Bußgelder verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 24 Unternehmen und fünf Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen wie z.B. den Sanitärgroßhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln.

Andreas Mundt stellte fest: "Die Bekämpfung von Kartellverstößen betrifft alle Branchen und Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die verhängte Bußgeldsumme schwankt von Jahr zu Jahr, da der Zeitpunkt des Abschlusses eines Verfahrens nur schwer steuerbar ist. 2016 fiel sie niedriger aus als in den Vorjahren. Dies heißt aber nicht, dass die Intensität der Kartellverfolgung nachgelassen hat. Die Zahlen der eingeleiteten Verfahren, der betroffenen Unternehmen und der Bonusanträge belegen, dass die Kartellverfolgung ein Schwerpunkt unserer Arbeit bleibt."

Fusionskontrolle
Rund 1200 Zusammenschlussvorhaben wurden im Jahr 2016 beim Bundeskartellamt angemeldet. Zehn Fälle wurden in einem Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Davon haben in vier Fällen die Zusammenschlussbeteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen, zumeist nachdem das Bundeskartellamt erhebliche fusionsrechtliche Bedenken geäußert hatte. Ein Fall wurde unter Bedingungen freigeben, fünf Fälle ohne Auflagen.

Auch im Jahr 2016 spielte der Lebensmitteleinzelhandel eine wichtige Rolle. Das Bundeskartellamt gab die Übernahme des Lebensmitteleinzelhändlers Coop durch Rewe unter der Auflage frei, dass Filialen an einen unabhängigen Dritten übergehen. Im Nachgang der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Kaiser’s Tengelmann prüfte das Bundeskartellamt außerdem die Weiterveräußerung von Filialen von Edeka an Rewe, auf die sich die Unternehmen zur Beilegung ihres Rechtsstreits über die Ministererlaubnis außergerichtlich geeinigt hatten. Das Bundeskartellamt gab das Vorhaben frei, da ausgehend von der bestandskräftigen und wirksamen Ministererlaubnis, mit der alle Kaiser’s Tengelmann-Standorte auf Edeka übergegangen sind, die Weitergabe von Standorten von Edeka an Rewe zu einer relativen Wettbewerbsverbesserung führt.

Ausblick
Andreas Mundt sagte: "Der Lebensmitteleinzelhandel wird das Bundeskartellamt weiter beschäftigen. Da die Konzentration auf Händlerseite voranschreitet, werden die Beschwerden der Hersteller über die große Marktmacht sicher nicht weniger werden. Ein wichtiges Musterverfahren über Forderungen, die Edeka nach unserer Auffassung in unbilliger Weise nach der Übernahme der Plus-Märkte von seinen Lieferanten erhoben hat, ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Zudem soll die Missbrauchsaufsicht im Lebensmitteleinzelhandel mit der laufenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbessert werden und da einspringen, wo die Strukturkontrolle – auch nach der Ministererlaubnis Edeka/Kaiser’s Tengelmann – an ihre Grenzen stößt. Dies wird kein leichtes Unterfangen werden und Einfluss auf unsere weitere Arbeit haben."

Von der Novelle des GWB erhofft sich das Bundeskartellamt außerdem, dass bisher bestehenden Lücken bei der Haftung in Kartellverfahren geschlossen werden, sodass sich Unternehmen nicht mehr durch Umstrukturierungen einem Bußgeld entziehen können. Kritisch zu bewerten sind die Bestrebungen, für verschiedene Branchen Ausnahmen vom Kartellrecht einzuführen, etwa bei Kooperationen von Presseunternehmen. Es gibt derzeit einen funktionierenden kartellrechtlichen Rahmen, der vielfältige Zusammenschluss- und Kooperationsmöglichkeiten zulässt, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass die Märkte offen bleiben.

Noch offen diskutiert wird derzeit im politischen Raum, ob das Bundeskartellamt künftig weitere Kompetenzen zur Durchsetzung von Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft erhalten soll.

Andreas Mundt erklärte: "Dass Wettbewerbsbehörden für den Verbraucherschutz die richtige Instanz sind, zeigen die Beispiele vieler anderer Länder, die die Befugnisse ihrer Kartellbehörden auch um vergleichbare Kompetenzen erweitert haben. Bei einer solchen behördlichen Durchsetzung geht es darum, flächendeckende Verstöße aufzugreifen und sich um schnelllebige Bereiche in der digitalen Wirtschaft zu kümmern. Sicher wäre im Bundeskartellamt aufgrund des vorhandenen Know-hows eine schlanke und effektive Lösung als Ergänzung zu den etablierten privatrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten des Verbraucherschutzes möglich." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 16.02.17


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