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Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter


Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren
Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten

(13.11.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Geschäftsanteile an der EliteMedianet GmbH, Hamburg, durch einen Investmentfonds der Oakley Capital Limited, London, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist der Markt für Online-Datingplattformen, auf dem EliteMedianet mit den Datingplattformen elitepartner.de und academicpartner.de tätig ist. Im Portfolio der Oakley Capital Limited befindet sich bereits heute die Parship GmbH mit der Plattform parship.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben. Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus."

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes gibt es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzen und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukommt, ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2015 eine interne Projektgruppe ("Think Tank Internetplattformen") ins Leben gerufen, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. Für die Bewertung des Online-Datingmarktes konnte maßgeblich auf die Erkenntnisse des Think Tanks zurückgegriffen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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