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Zahlreiche regionale Anbieter


Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen Europcar und Buchbinder frei
Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist




Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Europcar SA, Paris, und Buchbinder Gruppe, Regensburg, freigegeben. Beide Unternehmen sind im Bereich Autovermietung tätig, vor allem in der Kurzzeitvermietung von PKW und von Nutzfahrzeugen für Privat- und für Geschäftskunden. Buchbinder ist daneben auch im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig.

Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist. Neben einigen größeren Anbieter gibt es zahlreiche regionale Anbieter. Zudem gibt es mit Geschäftskunden und Privatkunden unterschiedliche Abnehmergruppen und mit Pkw und Nutzfahrzeugen unterschiedliche Produkte. Diese Tatsache könnte eine jeweils separate Marktabgrenzung rechtfertigen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auf keinem der abgegrenzten Märkte kommt es zu der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung. Starke Wettbewerber und weitere Faktoren sprachen gegen eine erhebliche Behinderung wesentlichen Wettbewerbs." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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