Wettbewerb auf Strom- und Gasmarkt
Bundeskartellamt richtet neue Beschlussabteilung zur Missbrauchsaufsicht im Energiesektor ein
B 10 soll die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise zusammen mit den Landeskartellbehörden wettbewerbsrechtlich überprüfen
(07.01.08) - Das Bundeskartellamt hat eine neue Beschlussabteilung für die Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme eingerichtet. Die neue Abteilung mit der Bezeichnung B 10 hat am 2. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen und soll vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise zusammen mit den Landeskartellbehörden wettbewerbsrechtlich überprüfen. Die Gründung der neuen Energieeinheit mit zunächst acht Vollzeitstellen wurde möglich, nachdem das Amt im Zuge der Preismissbrauchsnovelle zusätzliche Stellen erhalten hatte.
Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Der Wettbewerb auf den Gas- und auch auf den Strommärkten ist noch nicht ausreichend in Gang gekommen. Das Bundeskartellamt hat mit seiner strikten Untersagungspraxis in der Fusionskontrolle und seinem energischen Vorgehen gegen Marktabschottungen wie z. B. durch langfristige Gaslieferverträge schon wichtige strukturelle Schritte für mehr Wettbewerb eingeleitet.
Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und -wo erforderlich - sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind."
Die Preismissbrauchsnovelle ist zum 22. Dezember 2007 in Kraft getreten. Sie ist Teil verschiedener Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten in Deutschland. Die Novelle sieht vor, dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden die Verfolgung von überhöhten Preisen in den Strom- und Gasmärkten zu vereinfachen.
Insbesondere wird das Vergleichsmarktkonzept (Vergleich der Strom- und Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen) erleichtert, die Kontrolle der Angemessenheit der Kosten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die Beweislast für überhöhte Preise in gewissem Umfang den Unternehmen auferlegt und der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden festgeschrieben. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."