Freigabe in der Fusionskontrolle
Keine durchgreifenden Bedenken: Sky kann sich an Sport1 beteiligen
Durch den geplanten Erwerb wird Skys Marktposition im Pay-TV-Bereich nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt
(06.03.14) - Das Bundeskartellamt hat bereits am 12. Februar 2014 den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an dem Sport-Sender Sport1 durch Sky Deutschland freigegeben. Zu der Transaktion gehört außerdem der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Constantin Sport Marketing GmbH sowie die Übernahme der Plazamedia GmbH TV- und Filmproduktion. Veräußerer ist jeweilis die Constantin Medien Gruppe.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,sagte: "Im Ergebnis hatten wir keine durchgreifenden Bedenken gegen den Zusammenschluss. Sky verfügt zwar über eine überragende Marktstellung im Pay-TV-Bereich. Durch den geplanten Erwerb wird diese Marktposition aber nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt."
Sport1 betreibt vor allem den Free-TV-Sender Sport1 und das Online-Portal Sport1.de. Daneben bietet Sport1 aber auch kleine sportbezogene Pay-TV Kanäle an, die von Sky und anderen Plattformen weiter vertrieben werden. CSM vermarktet TV-Werbezeiten und Online-Werbeflächen, insbesondere für Sport1, aber auch für Dritte. Plazamedia ist insbesondere als Produzent von Sportsendungen tätig. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."