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Wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Web


Bundeskartellamt gibt Übernahme des Brockhaus Verlages durch Bertelsmann frei
Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung


(05.05.09) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim, durch die Wissenmedia GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG, Gütersloh, im Hautprüfverfahren freigegeben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Märkte für deutschsprachige Universallexika, deutschsprachige Themenlexika, deutschsprachige Themensachbücher sowie deutschsprachige Kinder- und Jugendbücher. Die Märkte aus dem Bereich Nachschlagewerke sind - wie sich im Verlaufe der Prüfung herausgestellt hat - Bagatellmärkte und unterliegen deshalb nicht der deutschen Fusionskontrolle. Auf den übrigen Buchmärkten ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten.

Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung. Die Umsätze für Nachschlagewerke in Deutschland sind jedoch in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, seit 2006 um mehr als 50 %. Dies hat dazu geführt, dass der Markt für Universallexika und der Markt für Themenlexika zu Bagatellmärkten im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB geworden sind mit einem Marktvolumen in Deutschland von jeweils weniger als 15 Mio. Euro.

Ursächlich für diese Entwicklung sind ein struktureller Wandel im Verbraucherverhalten und eine wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Internet. Der Strukturwandel wurde durch neue technologische Entwicklungen und Weiterentwicklungen (Internet, Weblogs, Multimedia-Anwendungen u.a.), deren zunehmende Akzeptanz und Verbreitung in der Bevölkerung sowie durch darauf aufbauende neue Produktangebote (Online-Nachschlagewerke) bewirkt.

Im Rahmen der angestellten Marktermittlung konnte das Bundeskartellamt auch weitergehende Erkenntnisse über das Verbraucherverhalten in den relevanten Märkten gewinnen. Die Einschätzung von befragten Verlagen und Buchhandelshandelsfilialisten, die weitere Umsatzrückgänge erwarten und keinen Raum für Preiserhöhungen sehen, deuten darauf hin, dass sich die Preissetzungsspielräume für die Anbieter von gedruckten Nachschlagewerken verringert haben. Dies wird fast ausschließlich mit der Konkurrenz durch unentgeltliche Angebote im Internet und der damit einhergehenden erhöhten Preissensitivität der Verbraucher begründet.

Letzten Endes konnte die Frage, welche Bedeutung diesem Strukturwandel und dem veränderten Verbraucherverhalten für die Marktposition von Bertelsmann nach dem Erwerb von Brockhaus zukommt, offen bleiben, da die Untersuchung zu dem Ergebnis führte, dass es sich bei den relevanten Märkten um Bagatellmärkte handelt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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