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Kartellverfolgung bleibt Schwerpunkt der Arbeit


Tätigkeitsbericht 2015/16 und Jahresbericht 2016 des Bundeskartellamtes
In insgesamt achtzehn Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren rund 332 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für die Jahre 2015/2016 vorgestellt. Zeitgleich veröffentlichte die Behörde die Broschüre "Jahresbericht 2016". Andreas Mundt sagte: "Anfang Juni ist die 9. GWB-Novelle mit wichtigen Neuerungen für unsere Praxis in Kraft getreten. Die Anpassungen werden es uns erlauben, im Bereich der Internetwirtschaft noch wirkungsvoller als bislang zu agieren. Die sogenannte "Wurstlücke" wurde endlich geschlossen. Sie hat es Unternehmen in den vergangenen Jahren möglich gemacht, sich den Bußgeldern für Kartellverstöße durch interne Umstrukturierung zu entziehen. Außerdem erhält das Bundeskartellamt neue Kompetenzen im Verbraucherschutz. Ebenfalls Anfang Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt beschlossen."

Internetwirtschaft
Mit der zunehmenden Bedeutung der großen Internetplattformen gehen neue und veränderte kartellrechtliche und ökonomische Fragestellungen einher. Das Bundeskartellamt hat frühzeitig darauf reagiert und diesem Thema verstärkt Ressourcen gewidmet. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen. Unter anderem hat die Behörde gegen Amazon Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale erwirkt, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgegeben wurden, die die Händler bzw. Hoteliers dazu verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen.

Darüber hinaus wurden wichtige Fusionskontrollverfahren von Internetplattformen u.a. bei Immobilien- und Partnervermittlungsportalen geführt. Das Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde geht hier dem Verdacht nach, dass Facebook durch etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Andreas Mundt: "Wir haben hier zwei Kernaufgaben. Wir müssen die Märkte offenhalten, damit die Internetgiganten Newcomern nicht den Marktzutritt unmöglich machen und Wettbewerber eine Chance haben. Zum Zweiten müssen wir die Verbraucher vor Missbrauch von Marktmacht schützen."

Die 9. GWB-Novelle schafft Rechtssicherheit, indem erprobte Kriterien der Bewertung von Märkten und Marktpositionen im Internet Eingang in das Gesetz gefunden haben. Außerdem wurde eine kaufpreisbezogene Aufgreifschwelle für die Fusionsprüfung eingeführt.

Kartellverfolgung
In insgesamt achtzehn Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren rund 332 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 69 Unternehmen und 29 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen, den Sanitärgroßhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln.

Es wurden zahlreiche neue Kartellverfahren eingeleitet. Die Behörde hat 2016 17 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 91 Unternehmen und fünf Privatwohnungen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2017 setzte sich dieser Trend fort mit bereits zehn Durchsuchungen bei insgesamt 36 Unternehmen.

Andreas Mundt erkärte: "Die Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Der Gesetzgeber hat uns hier deutlich gestärkt. In den zurückliegenden Jahren schwebte über fast jedem unserer Verfahren das Damoklesschwert, dass sich die Kartellanten durch einfache Umstrukturierung ihres Unternehmens dem Bußgeld entziehen könnten. Diese Sorge ist jetzt endlich gebannt."

Verbraucherschutz
Das Bundeskartellamt kann künftig bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sektoruntersuchungen durchführen. Ebenso kann sich das Bundeskartellamt künftig in laufende gerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die solche Verstöße zum Gegenstand haben, einschalten. Die neuen Befugnisse wurden in einer neu eingerichteten Abteilung gebündelt.

Andreas Mundt: "Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Deswegen macht es gerade dort Sinn, den etablierten, vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland durch eine Behörde wie das Bundeskartellamt zu unterstützen."

Wettbewerbsregister
Am 2. Juni 2017 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Danach werden künftig in einem zentralen Bundesregister erhebliche Rechtsverstöße verschiedener Art erfasst, die zu einem mehrjährigen Ausschluss von Unternehmen bei öffentlichen Vergaben führen können. Eingetragene Unternehmen können jedoch eine vorzeitige Löschung durch Maßnahmen der Selbstreinigung erreichen. Das elektronische Register wird beim Bundeskartellamt geführt.

Den Tätigkeitsbericht 2015/2016 sowie den Jahresbericht 2016 finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 03.08.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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