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Kartellverfolgung als zentrale Aufgabe


Wettbewerbsaufsicht 2010: Ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr für das Bundeskartellamt
Die Nachfragemacht der fünf großen Handelsketten wird das Bundeskartellamt sicher auch im kommenden Jahr beschäftigen


(03.01.11) - Das Bundeskartellamt blickt auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr zurück. 2010 war gleichzeitig das erste Jahr für Andreas Mundt als neuer Präsident.

Die Kartellverfolgung ist und bleibt eine der zentralen Aufgaben des Bundeskartellamtes. Im vergangenen Jahrzehnt hat die Behörde eine ganze Reihe von organisatorischen und strukturellen Änderungen vollzogen und ist heute in diesem Bereich besser denn je aufgestellt.

2010 wurden in insgesamt 11 Fällen rund 255 Mio. Euro an Bußgeldern gegen insgesamt 35 Unternehmen verhängt. Die Bonusregelung hat sich erneut als erfolgreiches Instrument bewährt. Mit 50 Anträgen in 25 Fällen trägt die Regelung weiterhin ganz entscheidend zur Aufdeckung von illegalen Absprachen bei. Beamte des Bundeskartellamtes haben im vergangenen Jahr im Verbund mit der örtlichen Polizei 17 nationale Durchsuchungen bei insgesamt 120 Unternehmen und fünf Privatpersonen durchgeführt.

Die abgeschlossenen und eröffneten Verfahren betrafen die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, darunter Bußgelder gegen Brillenglashersteller in Höhe von 115 Mio. Euro, gegen Hersteller von Großdampferzeugern für Kraftwerke in Höhe von 91 Mio. Euro und nach dem Bußgeld gegen Kaffeeröster im Dezember 2009 über 160 Mio. Euro weitere 30 Mio. wegen Absprachen im Bereich der Lieferungen an Großabnehmer.
Die Fallbearbeitungspraxis wird zunehmend von dem Instrument des "settlements", der Möglichkeit, in einem transparenten Verfahren zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung mit den Unternehmen zu gelangen, geprägt.

Durchsuchungen im Lebensmitteleinzelhandel
Aufsehen erregte auch eine große bundesweite Durchsuchung von Lebensmitteleinzelhandelskonzernen und verschiedenen Herstellern von Markenprodukten im Januar des vergangenen Jahres wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt geht im Rahmen des laufenden Verfahrens der Frage nach, ob Hersteller mit Händlern Endverkaufspreise für bestimmte Produkte vereinbart haben. Sollten sich die Hinweise bestätigen, wären damit Verhaltensweisen aufgedeckt, die weit über die gesetzlich erlaubten unverbindlichen Preisempfehlungen hinausgingen.

Fusionskontrolle gewährleistet Funktionieren von Märkten
Der Lebensmitteleinzelhandel spielte auch im Jahre 2010 wieder eine gewichtige Rolle im Bereich der Fusionskontrolle. Die Konzentration ist in diesem Markt weit vorangeschritten. Nachdem noch im Jahre 1999 die acht größten Unternehmen einen Marktanteil von 70 Prozent auf sich vereinigten, sind es heute fünf Konzerne, die 90 Prozent des Marktes unter sich aufteilen.

Auch kleinere Zukäufe müssen deshalb einer genauen Prüfung unterzogen werden, um ein "Kippen" des Marktes zu verhindern. So konnte das Bundeskartellamt den Erwerb der Getränkehandelskette "Trinkgut" durch Edeka nur unter weitreichenden Auflagen zur Veräußerung bestimmter Standorte freigeben. Die Nachfragemacht der fünf großen Handelsketten wird das Bundeskartellamt sicher auch im kommenden Jahr beschäftigen.

Insgesamt lag die Zahl der zu prüfenden Vorhaben mit rund 1000 Anmeldungen nach 2009 erneut auf einem Niveau, das deutlich unter dem der vorherigen Jahre zurückbleibt. Dies erklärt sich einerseits durch die noch immer zögerliche Investitionsbereitschaft der Unternehmen nach der Krise. Darüber hinaus wirkt sich die 2009 eingeführte sog. zweite Inlandsumsatzschwelle aus. Seit dem Inkrafttreten des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes müssen insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr angemeldet werden.

Nicht nur geringfügige Auswirkungen auf den deutschen Markt hätte hingegen die geplante Zusammenlegung der Eisenerzproduktion der beiden globalen Player BHP und Rio Tinto gehabt. Diese Großfusion im Rohstoffsektor, die weltweit Aufmerksamkeit erregte, hätte die Produktion der beiden wesentlichen Anbieter weltweit zusammengeführt. In Abstimmung mit verschiedenen internationalen Wettbewerbsbehörden von Asien über Europa hatte sich das Bundeskartellamt im Rahmen der Prüfung federführend gegen das Projekt ausgesprochen, so dass die Unternehmen ihre Anmeldung schließlich zurücknahmen.

Das Vorhaben des Automobilzulieferers Magna, den Konkurrenten Karmann zu erwerben, hätte auf dem europäischen Markt für Cabrio-Dächer dazu geführt, dass von bislang drei nur noch zwei Wettbewerber übrig geblieben wären. Trotz dieser wettbewerbsgefährdenden Perspektive fand das Vorhaben prominente Fürsprecher, da vor Standort- und Arbeitsplatzverlusten gewarnt wurde. Das Bundeskartellamt hat die Fusion dennoch untersagt und wurde letztlich in seiner Prognose bestätigt. Die Cabrio-Sparte von Karmann und der Standort wurden in den vergangenen Wochen von der bislang nicht in dem Markt tätigen finnischen Metso-Gruppe übernommen. Dadurch bleibt ein wichtiger Konkurrent auf diesem Markt erhalten.

Marktöffnung im Energiebereich
Von den erweiterten Kompetenzen in der Missbrauchsaufsicht über die Energiebranche machte das Amt erneut intensiv aber gleichsam mit dem nötigen Augenmaß Gebrauch.
Gegen eine Vielzahl von Heizstromlieferanten wurden umfangreiche strukturelle Zusagen erwirkt, die auf eine zukünftige Marktöffnung in diesem Bereich hoffen lassen. Darüber hinaus wurden die Unternehmen zu Rückerstattungen an die Kunden in Höhe von insgesamt 27,2 Mio. Euro verpflichtet.

Im Bereich der deutschen Gasfernleitungsnetze führten Verfahren des Amtes dazu, dass Kapazitätsengpässe aufgebrochen wurden (sog. "take-or-pay-Verfahren").
Die 2010 abgeschlossene Evaluierung zu den langfristigen Gaslieferverträgen hat gezeigt, dass die Praxis des Amtes hier zu deutlichen wettbewerblichen Verbesserungen führte, so dass die entsprechenden Vorgaben des Amtes aufgegeben werden konnten.

Kurz vor dem Abschluss stehen die sehr umfangreichen Sektoruntersuchungen in den Bereichen Stromgroßhandel sowie Mineralölwirtschaft, deren Ergebnisse zu Beginn des kommenden Jahres vorgestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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