Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Preisgestaltung bei der Heizstrom-Belieferung


Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren bei Heizstrom (Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen) ein
In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden


(02.10.09) - Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den vom Bundeskartellamt als eigenständig angesehenen Markt für Heizstrom. Das ist Strom, der zu besonderen Tarifen ganz überwiegend nachts zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen geliefert wird. In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden.

Die Verfahren werden auf Basis des sog. "Vergleichsmarktkonzepts" geführt. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.

Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher - in Abhängigkeit von den Außentemperaturen - bei etwa 20 Mrd. kWh. Es werden ca. 4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland mit Strom beheizt, in absoluten Zahlen entspricht das ca. 2 Millionen Wohneinheiten. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Millionen Kunden. Dabei wurden auch preisgünstige Anbieter, die als Vergleichsunternehmen herangezogen werden können, von der Behörde angeschrieben. Die betroffenen Unternehmen befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Insgesamt ist das Bundeskartellamt für rund 30 von bundesweit ca. 700 Stromversorgern zuständig.

Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass die Verfahren nicht die Belieferung von Verbrauchern mit "normalem" Haushaltsstrom betreffen, da hier ausreichende Wechselmöglichkeiten zu anderen Anbietern bestehen, die der Kunde nutzen kann.

Mit ersten Ergebnissen kann angesichts der Komplexität der Verfahren frühestens im Frühjahr 2010 gerechnet werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen