Absprache von Ticketpreisen für Türkeiflüge
Bundeskartellamt straft Condor wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei ab
Kartellvergehen kostet Condor ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro
(01.10.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Condor Flugdienst GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Mio. Euro wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei verhängt. Gegen das ebenfalls an der Absprache beteiligte Luftfahrtunternehmen SunExpress wurde entsprechend der Bonusregelung des Bundeskartellamtes von der Verhängung einer Geldbuße abgesehen.
Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben beide Unternehmen im Sommer 2009 u.a. vereinbart, dass SunExpress Flüge von Deutschland in die Türkei nicht unter einem Preis von 99 Euro anbietet. Insgesamt sollte der Preis für das Flugticket dabei höchstens 10 Euro unter dem von Condor liegen. Die Vereinbarung galt für Flugstrecken, die beide Unternehmen gleichzeitig bedienten. Betroffen war nur das Einzelplatzgeschäft.
Die Absprache wurde bereits im Herbst 2009 wieder beendet, nachdem im Rahmen einer internen Revision der Wettbewerbsverstoß erkannt wurde.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Bonusantrag von SunExpress, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Lufthansa AG und Turkish Airlines. Condor ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Thomas Cook AG.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings habe sich Condor laut Bundeskartellamt zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)
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