Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren


Bundeskartellamt gibt Erwerb der "bäderwelt" durch Cordes & Graefe frei
Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen

(01.04.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der "bäderwelt" von der Praetner GmbH & Co. Handels KG durch die Cordes & Graefe KG freigegeben. Beim Geschäftsbereich "bäderwelt" handelt es sich um einen Standort mit Großhandel im Produktbereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK) in Freising. In Deutschland ist Cordes & Graefe der Marktführer im SHK-Großhandel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Cordes & Graefe hat bereits auf allen im vorliegenden Fall geprüften Märkten des SHK-Großhandels sowie auf den Beschaffungsmärkten eine starke Marktstellung und verfolgt eine Expansionsstrategie. Wir haben das Vorhaben deshalb sehr genau geprüft. Auf der Absatzseite, vor Ort, gibt es keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren. Im Einkauf haben wir es mit bundesweiten Märkten zu tun. Hier war zu berücksichtigen, dass mit der "bäderwelt" nur ein sehr kleiner Wettbewerber übernommen wird, so dass wir im Ergebnis keine Untersagung ausgesprochen haben."

Cordes & Graefe ist, gemeinsam mit ihrer Einkaufskooperation GC Großhandels Contor GmbH ("GC-Gruppe"), der einzige bundesweit tätige SHK-Großhändler mit über 800 Standorten und rund 180 Fachausstellungen für Badlösungen und hält in ihrer Unternehmensgröße einen deutlichen Abstand zur Nr. 2 der Branche, Richter + Frenzel, welche überwiegend im süddeutschen Raum tätig ist.

Auf der Absatzseite liegen im SHK-Sortimentsmarkt regionale Märkte vor. Geprüft wurden verschiedene Märkte mit einem Umkreis von 30 km bis 100 km-Radius um den Standort der "bäderwelt". Trotz hoher Marktanteile in allen betrachteten Varianten bestehen hier keine wettbewerblichen Bedenken, da rund 20 andere Großhändler und insbesondere Richter + Frenzel als starker Wettbewerber auf den Märkten tätig sind.

Auf der bundesweiten Beschaffungsseite gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Cordes & Graefe ebenfalls Marktführer ist. Allerdings führt der Erwerb der "bäderwelt" nicht dazu, dass sich die relative Verhandlungsmacht von Cordes & Graefe gegenüber den Herstellern wesentlich verbessert. Der Zuwachs an Einkaufsvolumina durch die "bäderwelt" ist lediglich im niedrigsten einstelligen Promillebereich anzusetzen. In der Branche herrscht der dreistufige Vertrieb (Hersteller - Großhandel - Fachhandwerker) vor. Obwohl Baumärkte und Internethändler bislang nur indirekten Wettbewerbsdruck ausüben können, stellen sie alternative Vertriebskanäle dar, auf die die Hersteller ausweichen könnten.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Hersteller von SHK-Artikeln, SHK-Großhändler und Fachhandwerker ebenso wie Baumärkte und Internethändler ausführlich befragt. Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen