Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Daten der Markttransparenzstelle zu nutzen


Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Kraftstoff ist im Schnitt zwischen 18.00 und 20.00 Uhr am preiswertesten



Das Bundeskartellamt hat seinen dritten Jahresbericht zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Preisunterschiede im Laufe eines Tages sind nach wie vor groß. Den Verbrauchern kann man ein paar "Faustformeln" mit auf den Weg geben. Kraftstoff ist im Schnitt zwischen 18.00 und 20.00 Uhr am preiswertesten. Möglichst nicht nachts tanken, hier sind die Preise meist am höchsten. Ist eine Tankstelle im Vergleich zu anderen günstig, bleibt sie es in der Regel auch. Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Wochentagen, selbst an Ostern und Pfingsten ist es nicht mehr auffallend teurer als an anderen Tagen. Die hohen Preisunterschiede verdeutlichen, dass es sich lohnt, die Daten der Markttransparenzstelle zu nutzen. Auswählen und gezielt tanken spart Geld und erhöht den Wettbewerbsdruck auf die Mineralölunternehmen. Den Erfolg der Markttransparenzstelle haben die Verbraucher damit ein Stück weit selbst in der Hand."

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts "Das 3. Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)":

>> Es bestehen weiterhin erhebliche Preisunterschiede im Verlauf eines Tages:

Zwischen dem durchschnittlich höchsten und niedrigsten Kraftstoffpreis innerhalb einer Stadt können Unterschiede von bis zu 30 Cent/Liter bestehen.

Lässt man die teuersten 5 Prozent der Tankstellenpreise (meist Preise im Laufe der Nacht) unberücksichtigt, kann der Unterschied immer noch um die 20 Cent/Liter betragen.

Zwischen dem durchschnittlich höchsten und niedrigsten Kraftstoffpreis an einer Tankstelle sind Unterschiede von um die 10 Cent/Liter zu beobachten.

>> Die im Schnitt günstigste Zeit zum Tanken ist weiterhin zwischen 18 und 20 Uhr.

>> Nachts liegen die Preise an den dann geöffneten Tankstellen meist auf einem vergleichsweise hohen Niveau bis dann morgens die erste Preissenkung erfolgt.

>> An vielen Tankstellen fallen die Preise nicht sukzessive über den ganzen Tag verteilt. Stattdessen fallen die Preise vormittags erst einmal. Dann gibt es aber verbreitet eine Mittagsanhebung um wenige Cent. Danach fallen die Preise bis zum Abend wieder.

>> Die relative Preisposition der verschiedenen Tankstellen zueinander ist recht stabil. "Günstige" Tankstellen blieben im Beobachtungszeitraum oft günstig. "Teure" Tankstellen blieben oft teuer.

>> Der Bericht verdeutlicht, dass der vielfach verwendete Begriff "Durchschnittspreis" keine einheitlich definierte Größe ist. Vielmehr kann es einen erheblichen Unterschied machen, mit welchem Gewicht die unterschiedlichen Preise zu verschiedenen Tageszeiten oder an verschiedenen Tankstellen in die Durchschnittsbildung einfließen.

>> Die Entwicklung der Kraftstoffpreise folgte im Beobachtungszeitraum im Wesentlichen der Entwicklung des Rohölpreises.

>> Schließlich waren auch im Jahr 2016 für Ostern und Pfingsten keine auffällig erhöhten Kraftstoffpreisniveaus zu beobachten.

Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise (E5, E10 und Diesel) für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 31. Mai 2016 ausgewertet. Genauere Preisanalysen enthält der Bericht insbesondere für die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist am 1. Dezember 2013 in den Regelbetrieb übergegangen. Sie erfasst die Preisdaten von ca. 14.750 Tankstellen in Deutschland.

Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Den Jahresbericht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.03.17
Home & Newsletterlauf: 28.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen