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Bundeskartellamt: Jahresrückblick 2017


2017 hat das Bundeskartellamt rund 60 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 16 Unternehmen und elf natürliche Personen verhängt
Mitte des Jahres wurde endlich die Haftungslücke im Gesetz geschlossen, die es zahlreichen Unternehmen erlaubt hat, sich durch Umstrukturierung den Bußgeldern zu entziehen



Das Bundeskartellamt hat im Jahre 2017 rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, rund 60 Mio. Euro Bußgeld wegen Kartellabsprachen verhängt, über 150 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Das Amt hat zudem in diesem Jahr neue Kompetenzen im Verbraucherschutz erhalten. Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt damit begonnen, ein bundesweites Wettbewerbsregister einzurichten.

Kartellverfolgung
2017 hat das Bundeskartellamt rund 60 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 16 Unternehmen und elf natürliche Personen verhängt. Abgeschlossen wurden u.a. die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Die Behörde haben 37 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Elf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 60 Unternehmen wurden 2017 durchgeführt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mitte des Jahres wurde endlich die Haftungslücke im Gesetz geschlossen, die es zahlreichen Unternehmen erlaubt hat, sich durch Umstrukturierung den Bußgeldern zu entziehen. Wir haben deshalb die Kartellverfolgung deutlich einbremsen müssen, was sich bei den Bußgeldern niederschlägt. Die Zahl der neuen Hinweise und Durchsuchungen im Laufe des Gesamtjahres macht aber deutlich, dass wir nach wie vor in diesem Bereich sehr aktiv sind."

Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang auch der nach wie vor weit verbreiteten Praxis von Herstellerunternehmen, Einfluss auf die Preissetzung der Händler ihrer Produkte zu nehmen. So hat das Bundeskartellamt vielbeachtete Hinweise veröffentlicht, um Lebensmittelherstellern und -einzelhandel deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen erlaubt sind und welche hingegen verboten sind. Bußgelder wegen Verstößen gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung wurden sowohl gegen Möbelhersteller als auch gegen Unternehmen aus der Textilbranche verhängt.

Andreas Mundt erklärte: "Zahlreiche Beschwerden von Händlern erreichen uns auch im Zusammenhang mit dem Thema Online-Handel. Hersteller versuchen oftmals die Handlungsfreiheit ihrer Händler einzuschränken. Wir halten es für wichtig, in diesem Bereich mehr Klarheit zu schaffen. Wir müssen verhindern, dass sich im Internet die Umsätze ausschließlich in Richtung der herstellereigenen Shops sowie der großen Player und Plattformen verschieben. Kleine Händler müssen daher im Netz auffindbar bleiben, damit sie eine Chance im Wettbewerb gegen die Großen haben. Nur so erhalten wir die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher."

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden zehn Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Der Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists wurde untersagt. In vier Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen. Zwei Fälle wurden ohne Auflagen freigegeben, in drei Fällen läuft das Verfahren noch.

Andreas Mundt bemerkte: "Die Zahl der Untersagungen ist kein Gradmesser für die Bedeutung unserer Arbeit in diesem Bereich. Statistisch nicht erfasst ist die in der Fusionskontrolle wichtige Vorfeldwirkung unserer Praxis. Viele Vorhaben kommen nicht zur Anmeldung, nachdem die Unternehmen erste Indikationen von uns und von den beratenden Anwälten bekommen haben."

Internetwirtschaft
Zunehmende Bedeutung hat die Digitalwirtschaft für das Bundeskartellamt. Die Behörde führt u.a. ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Andreas Mundt sagte: "Facebook ist ein sehr wichtiges Verfahren, weil wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinandersetzen. Die Digitalwirtschaft ist aber längst ein Querschnittsthema für alle Abteilungen des Bundeskartellamtes geworden. Die Bedeutung von Internet-Plattformen muss ein Spezialist für die Baustoffbranche genauso analysieren können, wie ein Kenner der Medienwirtschaft. Wir haben sehr früh unsere erste Expertise anhand praktischer Fällen sammeln können, haben dann Grundsatzarbeit geleistet und uns international ausgetauscht. Das Gesetz hat wichtige Anpassungen erfahren. Fälle mit Bezug zu Internet und Plattformen werfen einerseits immer wieder neue Fragen auf. Sie sind andererseits aber auch Teil des Alltags der Wettbewerbsbehörden geworden."

Mitte des Jahres ist die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. In Hinblick auf die Digitalwirtschaft sind internetspezifische Kriterien zur Bewertung von Marktmacht, wie Netzwerkeffekte oder der Zugang zu Daten eingeführt worden. Außerdem kann das Bundeskartellamt nun auch Übernahmen von Unternehmen prüfen, die zwar erst geringe Umsätze erzielen, für die aber ein verhältnismäßig hoher Kaufpreis gezahlt wurde, wie dies oft bei Startups der Fall ist. Der hohe Kaufpreis ist in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für eine innovative Geschäftsidee mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotential.

Neue Aufgaben
Im Zuge der GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt auch neue Zuständigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes erhalten. Die Behörde ist nun befugt Sektoruntersuchungen durchzuführen, wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte Verstöße gegen Verbraucherrecht vorliegen, die geeignet sind eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schädigen.

Andreas Mundt: "Wir haben umgehend eine schlagkräftige Abteilung für diese neue Aufgabe eingerichtet und bereits zwei Untersuchungen gestartet. Wir wollen wissen, wie objektiv und transparent Vergleichsportale arbeiten und untersuchen, welche Daten von Smart-TVs erfasst und weiterverarbeitet werden. Das sind bislang zwei Beispiele für Bereiche, in denen der klassische, zivilrechtlich organisierte Verbraucherschutz an seine Grenzen stoßen könnte. Ich halte hier eine behördliche Unterstützung aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Ermittlungsbefugnisse für sehr wichtig."

Am 29. Juli 2017 ist auch das Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt in Kraft getreten. Unternehmen, die schwerwiegende Wirtschaftsdelikte begehen, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Das Wettbewerbsregister wird es öffentlichen Auftraggebern künftig ermöglichen, durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Das Bundeskartellamt hat bereits einen Aufbaustab eingesetzt, um die neue Abteilung einzurichten. Das Gesetz sieht vor, dass das elektronische Register 2020 funktionsfähig sein sollte. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 25.01.18



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