Ermittlungen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten
Vertiefte Prüfung beim Erwerb von Real-Standorten durch Edeka
Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt
Das Bundeskartellamt hat eine vertiefte Prüfung des Erwerbs von 87 Real-Standorten von der Redos Real Estate GmbH durch die Edeka Zentrale AG & Co. KG eingeleitet, da weitere Ermittlungen zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten erforderlich sind. Nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens gilt für Edeka/Redos nun eine Prüfungsfrist bis zum 28. Februar 2020.
Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung am 28. Oktober hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt, um die aktuellen Marktverhältnisse in Deutschland zu ermitteln. Dabei hatte das Amt die Ermittlungen auf alle 277 Real-Standorte erstreckt, um auch für etwaige Übernahmevorhaben weiterer Erwerber die erforderlichen Daten zu erheben.
Am 15. November 2019 hat die Tegut GmbH & Co. KG den Erwerb von sieben Real-Standorten von Redos beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Anmeldung ist allerdings noch unvollständig, so dass die Verfahrensfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Die Georg Jos. Kaes GmbH, die in Bayern unter anderem Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter der Marke V-Markt betreibt, hat am 21. November 2019 ebenfalls den Erwerb von sieben Real-Standorten beim Bundeskartellamt angemeldet.
Zu den einzelnen Real-Standorten, die Gegenstand der jeweiligen Fusionskontrollverfahren sind, macht das Bundeskartellamt keine weiteren Angaben. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 11.02.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.