Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartell der Hafenschlepper


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hafenschlepper
Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 13 Mio. Euro gegen drei Hafenschleppdienstleister und deren Verantwortliche verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Fairplay Schleppdampfschiffsreederei Richard Borchard GmbH, Hamburg, die Bugsier-, Reederei- und Bergungs GmbH & Co. KG, Hamburg, und die Petersen & Alpers GmbH & Co. KG, Hamburg. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Unterweser Reederei GmbH sowie dessen Tochtergesellschaft Lütgens & Reimers GmbH & Co. KG wurde kein Bußgeld verhängt, weil sie das Kartell gegenüber dem Bundeskartellamt aufgedeckt hatten. Gegen das Unternehmen Neue Schleppdampfschiffsreederei Louis Meyer GmbH & Co. KG, das inzwischen aus dem Markt ausgetreten ist, wurde aus Ermessensgründen kein Bußgeld verhängt. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen sind noch nicht abgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben. Dazu wurden auf Umsätzen basierende Quoten festgelegt, an denen sich die Unternehmen in der Folge orientierten, um sich die Aufträge gegenseitig zuzuweisen."

Die Quoten wurden 2000/2001 festgelegt, nachdem niederländische Hafenschleppredereien ihre Tätigkeit auf der Elbe und Weser aufgenommen hatten. An der Quotenaufteilung waren sämtliche im jeweiligen Hafen bedeutende Schleppreedereien beteiligt. Da die Absprache auch niederländische Unternehmen betraf, hat das Bundeskartellamt in diesem Fall eng mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde kooperiert.

Hafen-, Assistenz- oder Bugsierschlepper sind relativ kleine, sehr wendige Schiffe mit leistungsstarker Antriebsanlage, die größere Schiffe in einem Hafen zum Liegeplatz hin und aus dem Hafen wieder hinaus bugsieren. Nachfrager nach dieser Leistung sind die den jeweiligen Hafen anlaufenden Reedereien – vor allem auch die regelmäßig verkehrenden Linienreedereien.

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurde zu Gunsten der Kartellanten neben dem geografisch kleinen Markt auch die starke Position der Marktgegenseite – insbesondere der Linienreeder – berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass auch die drei bebußten Unternehmen im Rahmen der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben und zudem mit dem Bundeskartellamt einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. "Settlements") abgeschlossen haben.

Zwei der Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig. Gegen den dritten Bußgeldbescheid kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 19.01.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen