Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartell der Hafenschlepper


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hafenschlepper
Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 13 Mio. Euro gegen drei Hafenschleppdienstleister und deren Verantwortliche verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Fairplay Schleppdampfschiffsreederei Richard Borchard GmbH, Hamburg, die Bugsier-, Reederei- und Bergungs GmbH & Co. KG, Hamburg, und die Petersen & Alpers GmbH & Co. KG, Hamburg. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Unterweser Reederei GmbH sowie dessen Tochtergesellschaft Lütgens & Reimers GmbH & Co. KG wurde kein Bußgeld verhängt, weil sie das Kartell gegenüber dem Bundeskartellamt aufgedeckt hatten. Gegen das Unternehmen Neue Schleppdampfschiffsreederei Louis Meyer GmbH & Co. KG, das inzwischen aus dem Markt ausgetreten ist, wurde aus Ermessensgründen kein Bußgeld verhängt. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen sind noch nicht abgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben. Dazu wurden auf Umsätzen basierende Quoten festgelegt, an denen sich die Unternehmen in der Folge orientierten, um sich die Aufträge gegenseitig zuzuweisen."

Die Quoten wurden 2000/2001 festgelegt, nachdem niederländische Hafenschleppredereien ihre Tätigkeit auf der Elbe und Weser aufgenommen hatten. An der Quotenaufteilung waren sämtliche im jeweiligen Hafen bedeutende Schleppreedereien beteiligt. Da die Absprache auch niederländische Unternehmen betraf, hat das Bundeskartellamt in diesem Fall eng mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde kooperiert.

Hafen-, Assistenz- oder Bugsierschlepper sind relativ kleine, sehr wendige Schiffe mit leistungsstarker Antriebsanlage, die größere Schiffe in einem Hafen zum Liegeplatz hin und aus dem Hafen wieder hinaus bugsieren. Nachfrager nach dieser Leistung sind die den jeweiligen Hafen anlaufenden Reedereien – vor allem auch die regelmäßig verkehrenden Linienreedereien.

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurde zu Gunsten der Kartellanten neben dem geografisch kleinen Markt auch die starke Position der Marktgegenseite – insbesondere der Linienreeder – berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass auch die drei bebußten Unternehmen im Rahmen der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben und zudem mit dem Bundeskartellamt einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. "Settlements") abgeschlossen haben.

Zwei der Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig. Gegen den dritten Bußgeldbescheid kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 19.01.18




Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen