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Jahresbericht 2017 des Bundeskartellamtes


Die Kartellverfolgung ist ein Kern der Arbeit des Bundeskartellamtes - Im laufenden Jahr 2018 wurden erneut zahlreiche Kartellverfahren abgeschlossen und neue Verfahren eingeleitet
In den zurückliegenden Jahren schwebte über fast jedem der Verfahren das Damoklesschwert, dass sich die Kartellanten durch einfache Umstrukturierung ihres Unternehmens dem Bußgeld entziehen könnten




Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt hat den "Jahresbericht 2017" des Amtes vorgestellt. Andreas Mundt sagte: "Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft. Wir verfolgen gegenüber den großen Internetunternehmen im Kern zwei wichtige Ziele. Es ist unsere Aufgabe, Märkte offen zu halten, damit sie bestreitbar bleiben und Unternehmen auch künftig die Chance haben, mit neuen Ideen erfolgreich zu sein. Zum Zweiten müssen wir dafür Sorge tragen, dass Verbraucher in einem transparenten und fairen Umfeld die für sie passenden Dienste und Produkte auswählen können."

Internetwirtschaft
Mit der zunehmenden Bedeutung der großen Internetplattformen gehen neue und veränderte kartellrechtliche und ökonomische Fragestellungen einher. Das Bundeskartellamt hat sehr frühzeitig darauf reagiert und diesem Thema verstärkt Ressourcen gewidmet. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen.

Andreas Mundt sagte: "Aktuell führen wir ein Verfahren gegen Facebook, sowie Sektoruntersuchungen zu Online-Werbung, Vergleichsportalen und Smart TVs. Wir sind mitten in einem Projekt zum Thema Algorithmen mit der französischen Wettbewerbsbehörde. Und wir werden das Thema E-Commerce noch gezielter aufgreifen. Das Amt deckt mit seinen Verfahren und Untersuchungen zentrale wettbewerbliche Themen aus der Digitalwirtschaft ab. Parallel hierzu ist die Europäische Kommission in maßgeblichen digitalen Bereichen aktiv, beispielsweise durch die Verfahren gegen Google. Damit erreichen wir insgesamt eine außerordentlich hohe Bandbreite an Aktivitäten. Die Wettbewerbsbehörden in Europa sind gemeinsam dabei, Pflöcke einzuschlagen, die der digitalen Wirtschaft Leitplanken einziehen werden."

Im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Anregungen des Koalitionsvertrages folgend, wird derzeit eine weitergehende Modernisierung des Kartellrechts, insbesondere der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen mit dem Ziel diskutiert, gerade auch Geschäftspraktiken der großen Internetkonzerne schneller und zielgerichteter durch die Wettbewerbsbehörden zu untersuchen.

Digitale Wirtschaft und Verbraucherschutz
Ebenfalls im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt erste Kompetenzen für einen behördlichen Verbraucherschutz eingeräumt. Bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, kann das Bundeskartellamt Sektoruntersuchungen durchführen. Eine neu eingerichtete Abteilung hat seitdem Untersuchungen zur Transparenz und Fairness von Vergleichsportalen sowie zum Umgang mit den Nutzerdaten bei Smart-TVs eingeleitet.

Andreas Mundt erklärte: "Eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes vor allem im Internetbereich könnte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Missstände in der digitalen Wirtschaft schneller abzustellen. Der Koalitionsvertrag nennt einen ganzen Strauß von Vorhaben im Bereich des Verbraucherschutzes in der Digitalwirtschaft: Transparenz in Bezug auf Algorithmen, künstliche Intelligenz, dynamische Preisbildung sowie Rankings und Verflechtungen bei Vergleichsportalen, um nur einige zu nennen. Zudem wird permanent gefordert, dass die Wettbewerbsbehörden bei ihren Verfahren schneller werden müssen. Wir könnten beides miteinander verbinden. Viele Probleme in der Internetwirtschaft könnten mit Befugnissen im Verbraucherschutz schneller angegangen und abgestellt werden. Die im Koalitionsvertrag identifizierten Themenfelder können teilweise mit dem Wettbewerbsrecht angegangen werden. Wesentlich schneller wären sie aber mit einem verbraucherschutzrechtlichen Instrumentarium bei Verstößen gegen das UWG, den Datenschutz oder Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzustellen."

Kartellverfolgung
2017 hat das Bundeskartellamt rund 66 Mio. Euro Bußgeld verhängt. Abgeschlossen wurden u.a. die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Die Behörde haben 37 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Elf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 60 Unternehmen wurden 2017 durchgeführt.

Andreas Mundt: "Die Kartellverfolgung ist ein Kern unserer Arbeit. In den zurückliegenden Jahren schwebte über fast jedem unserer Verfahren das Damoklesschwert, dass sich die Kartellanten durch einfache Umstrukturierung ihres Unternehmens dem Bußgeld entziehen könnten. Dies hat die Kartellverfolgung in den vergangenen Jahren beeinträchtigt. Diese Sorge ist mit der Schließung dieser Gesetzeslücke ("Wurstlücke") und der Angleichung des deutschen an das europäische Kartellrecht endlich gebannt."

Im laufenden Jahr 2018 wurden erneut zahlreiche Kartellverfahren abgeschlossen und neue Verfahren eingeleitet. Bis zum heutigen Tage hat das Bundeskartellamt sieben Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 21 Unternehmen und vier Privatwohnungen durchgeführt. Es wurden in diesem Jahr bislang rund 273 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 17 Unternehmen und 14 Privatpersonen verhängt, darunter erste Bußgelder im Verfahren gegen Edelstahlhersteller und im Verfahren gegen Gebäudeausrüster.

Markttransparenzstelle Kraftstoffe
Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle Kraftstoffe wurde 2013 eingerichtet. Verbraucher können bei inzwischen über 50 verschiedenen Informationsdiensten aktuelle Kraftstoffpreise der Tankstellen in Deutschland abfragen und gezielt beim jeweils günstigsten Anbieter in der Umgebung und zur günstigsten Tageszeit tanken.

Andreas Mundt: "Die kürzlich veröffentlichte Evaluierung der Markttransparenzstelle bescheinigt, dass das Instrument gut angenommen wurde und funktioniert. Derzeit haben wir es an den Tankstellen tendenziell mit steigenden Preisen zu tun. Die Verbraucher haben es mit in der Hand, den Wettbewerb zu stärken, indem sie mit Hilfe einer Tank-App zu einem günstigen Zeitpunkt zur jeweils günstigsten Tankstelle fahren. Die regelmäßigen Berichte des Amtes zeigen auf, zu welchen Stunden der Verbraucher mit günstigen Preisen rechnen kann. Je mehr diese Angebote genutzt werden, desto stärker wird der Druck auf die Anbieter." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 15.10.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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