Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz
Amtshaftungsklage der BayWa gegen das Bundeskartellamt rechtskräftig abgewiesen
Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2022 das Rechtsmittel der BayWa AG, München im Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz in letzter Instanz abgewiesen. Ursprünglich hatte die BayWa auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln geklagt. Weder das Landgericht Bonn (Urteil vom 02.12.2020, Az. 1 O 201/20) noch, in nächst höherer Instanz, das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 21.09.2021, Az. 7 U 166/20) hatten der Klage der BayWa stattgegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir freuen uns darüber, dass die Gerichte unseren Argumenten in allen drei Instanzen gefolgt sind und die Klage nunmehr rechtskräftig abgewiesen ist."
Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren.
Andreas Mundt: "Die Unternehmen hatten Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen. Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder sind rechtskräftig."
Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren hatte die BayWa Amtshaftungsklage zum Landgericht Bonn erhoben mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, weil das Amt zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und ggf. einen Kronzeugenantrag zu stellen. Bereits im behördlichen Verfahren hatte das Amt den Vorwurf der BayWa intensiv geprüft und als unzutreffend zurückgewiesen (siehe PM vom 2. Dezember 2020). (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.07.22
Newsletterlauf: 16.09.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."