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EU-Vorschrift "Solvency II"


Mit der EU-Initiative Solvency II sollen die nationalen Versicherungsaufsichtssysteme fundamental umgestaltet werden - Gefragt sind Lösungen, die sich künftig noch stärker an individuellen Risikoparametern orientieren
Münchener Rück unterstützt den Richtlinienvorschlag für Solvency II - Hannover Rück äußert sich kritisch


Jörg Schneider:
Jörg Schneider: Solvency II passt ins Konzept der Münchner Rück. Bild: M.Rück

(17.07.07) - Auf die stark zersplitterte Branche der Versicherungswirtschaft kommen neue Risikoanforderungen zu. Am Dienstag letzter Woche hat die Eu-Kommission den Entwurf zu "Solvency II" vorgelegt. Er muss nun vom EU-Parlament und von den Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. "Solvency II" löst eine Vorgängerrichtlinie ab, die seit etwa 30 Jahren in Kraft ist und die Eigenkapitalanforderungen für die Versicherungskonzerne regelt. Das neue System soll bis Ende 2012 umgesetzt werden. Solvency II gilt als direkte Reaktion auf die Krise beim britischen Versicherer Equitable Life, bei der 2001 mehr als eine Million Versicherte in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Solvency II enthält ein Frühwarnsystem und regelt ähnlich wie die Vorgängerversion die Eigenkapitalquote, die die Versicherer zur Abdeckung der Risiken bereithalten müssen. Analysten sehen durch die neue Regelung große Versicherer bevorzugt. Kleinere Unternehmen könnten unter Druck geraten oder gar auf Dauer ganz verschwinden.

In der Versicherungs-Branche wird die neue Regelung unterschiedlich beurteilt. Finanzvorstand Jörg Schneider von der Münchner Rück erklärte: "Die geplanten neuen Regeln werden für die Versicherer ein riesiger Fortschritt sein." Die Münchener Rück will den Vorschlag in den nächsten Wochen im Detail analysieren und ihre Meinung in die zuständigen Gremien einbringen. Schneider äußerte sich anerkennend: "Es ist beeindruckend, in welch kurzer Zeit die EU-Kommission mithilfe der in CEIOPS organisierten europäischen Versicherungsaufsichtsbehörden einen Vorschlag dieser Qualität erarbeiten konnte."

Zwar gebe es Kritik an einzelnen Details. So sollten laut Schneider in der endgültigen Richtlinie die Ausgleichswirkungen verschiedenartiger Risiken stärker berücksichtigt und sollte die Aufsicht über Unternehmensgruppen noch wirkungsvoller gestrafft werden: "Wir sind aber zuversichtlich, die Verbesserungsmöglichkeiten im Dialog mit den politischen Instanzen aufzeigen zu können. Wichtig ist nun, dass die guten wirtschaftlichen Grundsätze des Richtlinienvorschlags im weiteren Verlauf der europäischen und nationalen Gesetzgebungsverfahren konsequent umgesetzt werden."

Mit Blick auf die nächsten Schritte erklärte Schneider: "Wir hoffen, dass der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann und die Rahmenrichtlinie bis Anfang 2009 verabschiedet wird. Das nützt den europäischen Versicherungskunden sowie den Versicherungsunternehmen und stabilisiert die europäischen Finanzmärkte."

Auch für die Rückversicherung ergeben sich weit reichende Auswirkungen. Rückversicherer unterliegen als beaufsichtigte Unternehmen den anspruchsvollen Solvency-II-Regelungen. Zugleich ergeben sich für sie neue geschäftliche Perspektiven: Unter den verbesserten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen entlastet Rückversicherung die Erstversicherer noch wirkungsvoller von dem Kapitalbedarf, der aus ihren Spitzenrisiken resultiert. "Gefragt sind Lösungen, die sich künftig noch stärker an individuellen Risikoparametern orientieren und ein hohes Maß an Flexibilität bieten", so Schneider. "Von daher passt das Thema Solvency II genau in die Zielsetzung unseres Programms 'Changing Gear': Mit solch maßgeschneiderten Produktkonzepten werden wir profitabel wachsen."

Kritisch beurteilt Wilhelm Zeller, Vorstandschef der Hannover Rück, die Solvency II-Regeln. Zeller sagte, trotz der Regeln werde kaum Kapital freigesetzt. Maß aller Dinge sei eine gute Bonitätsquote bei den Rating-Agenturen. Diese seien faktisch die Branchen-Regulierer. (Münchner Rück: Hannover Rück: ra)

Solvency II

Text auszugsweise entnommen aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:

Solvency II ist ein EU-Kommissionsprojekt zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, insbesondere der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Am 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Solvency II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Eine Verabschiedung der Richtlinie ist für Ende 2008 geplant. Nach Erlass der entsprechenden Durchführungsbestimmungen wird Solvency II voraussichtlich ab 2010 national umgesetzt.

Wie bei Basel II wird ein 3-Säulen-Ansatz verfolgt, anders als bei der Bankenbranche stehen aber weniger die Einzelrisiken, als vielmehr ein ganzheitliches System zur Gesamtsolvabilität im Zentrum. Neben quantitativen ("Steht jederzeit ein ausreichendes Solvenzkapital zur Verfügung?") werden hier auch qualitative Aspekte ("Besteht ein adäquates Risikomanagementsystem im Unternehmen?") betrachtet.

Drei Säulen
Die 1. Säule behandelt die Höhe des Minimumsolvenzkapitals (MCR, minimal capital requirement) und des zu stellenden Zielsolvenzkapitals (SCR, solvency capital requirement) im Verhältnis zum vorhandenen Solvenzkapital (ASM, available solvency capital).
Die 2. Säule betrifft das Risikomanagementsystem.
Die 3. Säule regelt die Offenlegungsvorschriften zur Versicherungsaufsicht, wobei eine enge Anbindung an die IFRS (International Financial Reportings Standards) erreicht werden soll.

(Quelle: wikipedia.de)


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