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Reduzierung der Treibhausgasemissionen


Vorläufige Einigung über Verlängerung der derzeitigen Regelung für den Luftverkehr im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU
Unterdessen muss die neue Verordnung unbedingt noch vor Jahresende angenommen werden, damit keine rechtliche Lücke in Bezug auf die Einhaltung der geltenden EHS-Verordnung im Jahr 2017 entsteht



Der estnische Vorsitz des Europäischen Rats hat am 18. Oktober eine vorläufige Einigung mit Vertretern des Europäischen Parlaments über eine Verordnung zur Verlängerung der geltenden Vorschriften für Luftverkehrstätigkeiten, die von der Verordnung über das Emissionshandelssystem (EHS) der EU erfasst werden, über 2016 hinaus und zur Vorbereitung der Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 erzielt. Die vorläufige Fassung des Rechtsakts wird nun den EU-Botschaftern zur Billigung unterbreitet.

Diese neue Verordnung wurde vorgelegt, nachdem die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Oktober 2016 beschlossen hatte, ab 2021 einen globalen marktbasierten Mechanismus einzuführen, um die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr über ein Ausgleichssystem, auch CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation – System für die Verrechnung und Reduzierung von Kohlendioxid in der internationalen Luftfahrt) genannt, zu begrenzen. Die EU unterstützt diese Maßnahme und will im Jahr 2021 an der "Pilotphase" des Systems, die freiwillig ist, teilnehmen.

Unterdessen muss die neue Verordnung unbedingt noch vor Jahresende angenommen werden, damit keine rechtliche Lücke in Bezug auf die Einhaltung der geltenden EHS-Verordnung im Jahr 2017 entsteht. Die erzielte Einigung wird eine rechtzeitige Annahme ermöglichen. Als Termin für die Berichterstattung und die Abgabe von Emissionszertifikaten für 2017 wurde der 31. März bzw. der 30. April 2018 festgelegt.

"Die EU ist der Ansicht, dass alle Flüge zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen. Wir unterstützen uneingeschränkt die laufenden Verhandlungen im Rahmen der ICAO für die Entwicklung eines umfassenden und einheitlichen internationalen Regelwerks, damit dies Wirklichkeit wird. Bis dahin ist die Annahme dieser Verordnung von entscheidender Bedeutung. Wir werden den Luftfahrzeugbetreibern damit Rechtssicherheit bieten und dafür sorgen, dass europäische Flüge auch nach 2016 zur Reduzierung der Emissionen beitragen."

Wichtigste Elemente der vorläufigen Einigung:

>> Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkungen für die Anwendung des EHS der EU, insbesondere durch Verlängerung der Ausnahmeregelung für nicht EWR-interne Flüge, bis zum Beginn der "ersten" Phase von CORSIA am 31. Dezember 2023;

>> Festlegung von Bestimmungen über eine Überprüfung mit dem Ziel einer Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus in der EU, insbesondere im Rahmen der EHS-Richtlinie, sobald alle ICAO-Beschlüsse verabschiedet sind;

>> vorbehaltlich dieser Überprüfung Anwendung des linearen Reduktionsfaktors, der in der EHS-Richtlinie dargelegt ist, auf den Luftverkehrssektor ab 2021.

Es wurde auch eine Erklärung abgegeben, in der betont wurde, dass die ICAO in vollständiger Transparenz handeln und sich an alle Akteure wenden muss, um sie rechtzeitig über die Fortschritte und Beschlüsse zu unterrichten.

Außerdem haben das Europäische Parlament und der Rat Schutzmaßnahmen vereinbart, um die Integrität des EU-EHS auch dann zu erhalten, wenn die Verpflichtungen von Luftfahrtunternehmen und anderen Betreibern aus einem Mitgliedstaat enden.

Bisherige und nächste Schritte
Die Kommission hat ihren Vorschlag am 3. Februar 2017 unterbreitet und ihn am 28. Februar im Rat "Umwelt" vorgestellt. Die EU-Botschafter haben am 21. Juni Einvernehmen über das Mandat des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erzielt. Die Abstimmung des EP im Plenum fand am 13. September statt. Anschließend nahmen die beiden Gesetzgeber am 25. September an einem ersten Trilog teil.

Sobald die EU-Botschafter grünes Licht geben, ist es am Parlament und am Rat, die neue Verordnung in erster Lesung anzunehmen. Sie wird dann am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

EHS und ICAO – Hintergrund
Das Emissionshandelssystem (EHS) wurde 2005 eingeführt, um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU zu fördern. Der Luftfahrtsektor fällt unter die geltende EHS-Verordnung. Auch der Luftverkehr leistet einen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

2014 hatte die EU beschlossen, den Anwendungsbereich des EHS auf EWR-interne Flüge zu beschränken, um die Verhandlungen im Rahmen der ICAO voranzubringen; auch hoffte sie, Klarheit zu erhalten, was die Emissionen internationaler Flüge zwischen dem EWR und Drittstaaten betrifft. Die Ausnahmeregelung für nicht EWR-interne Flüge wurde damals auf die Zeit bis Ende 2016 befristet.

Die EHS-Reform, über die derzeit verhandelt wird, betrifft den Zeitraum 2021-2030. Eine Überprüfung der Reform soll stattfinden, sobald die rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der ICAO in Bezug auf die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus feststehen. Auch soll Kohärenz mit dem Pariser Übereinkommen sichergestellt werden, mit dem sich die EU verpflichtet hat, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Der globale marktbasierte Mechanismus der ICAO hat zum Ziel, den Anstieg der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu verlangsamen und die Werte auf dem Niveau von 2020 zu stabilisieren. Die Anwendung der Maßnahme wird für Länder mit großem Luftfahrtsektor ab 2027 obligatorisch sein, doch soll 2021 eine freiwillige "Pilotphase" eingeleitet werden.
(Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 21.11.17



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