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Neue EU-Telekommunikationsvorschriften


Die EU reformiert ihre Telekom-Vorschriften, um Investitionen anzuregen -Rat bereit zur Aufnahme von Gesprächen mit Parlament
Das vorgeschlagene Bündel von Vorschriften, der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, deckt eine große Bandbreite von Bereichen ab, von Verbraucherrechten über den Netzzugang für Betreiber bis zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Frequenzverwaltung



Der Rat hat dem estnischen Vorsitz das allgemeine Mandat erteilt, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften für den Bereich der elektronischen Kommunikation aufzunehmen, um Europa durch die Förderung von Investitionen, Wettbewerb, Verbraucherschutz und Entwicklung neuer Dienste für das 5G-Zeitalter zu rüsten. Die Ankurbelung der Investitionen ist notwendig, wenn gewährleistet werden soll, dass die EU der ständig wachsenden Nachfrage nach einer Gigabit-Anbindung, die ja ein zentraler Bestandteil der digitalen Revolution ist, nachkommen kann.

"Unsere Zukunft ist digital, und diese Vorschriften spielen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung einer EU-weiten Gigabit-Gesellschaft", so Urve Palo, estnische Ministerin für Unternehmertum und Informationstechnologie. "Ich freue mich, dass der estnische Vorsitz dieses erste Mandat früher als erwartet erhalten hat. Wir werden nun alle Anstrengungen unternehmen, um bis Ende des Jahres konkrete Fortschritte bei den Gesprächen mit dem Parlament zu erzielen. Mit der einstimmigen Unterstützung unseres Vorschlags bringt der Rat sein Engagement für die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts zum Ausdruck."

Die Ministerin fügte hinzu, dass die Arbeit an diesem Dossier die Bedeutung widerspiegelt, die der estnische Vorsitz der Netzanbindung und der 5G-Technologie beimisst. "Im Juli haben meine Kolleginnen und Kollegen mit mir die Erklärung zur Einführung von 5G unterzeichnet. Auf dem Digital-Gipfel in Tallinn haben die Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten auch darüber beraten, wie 5G und Netzanbindung gefördert werden können. Diese Schritte werden auf den Tagungen des Europäischen Rates und des Rates für Telekommunikation in diesem Monat erörtert werden."

Das vorgeschlagene Bündel von Vorschriften, der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, deckt eine große Bandbreite von Bereichen ab, von Verbraucherrechten über den Netzzugang für Betreiber bis zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Frequenzverwaltung. Ziel der Überarbeitung ist es, dem Wandel des Marktes seit der Einführung der derzeit geltenden Vorschriften im Jahr 2009 gerecht zu werden und einen zukunftsfähigen Rahmen für einen zügigen und breiten Ausbau von 5G und anderen Technologien der nächsten Generation zu schaffen. Diese neuen Technologien werden die Einführung und Verbreitung innovativer digitaler Dienste, wie z. B. vernetzte und autonome Fahrzeuge, intelligente Städte oder intelligente Stromnetze, erleichtern

Das Mandat des Rates erweitert den Erfassungsbereich elektronischer Kommunikationsdienste, um der wachsenden Bedeutung der über Internet bereitgestellten Dienste (auch "Over-the-top-Dienste" oder "OTT-Dienste" genannt), zu denen VoIP, Nachrichtenanwendungen (Messaging Apps) und E-Mail zählen, Rechnung zu tragen. Es handelt sich hier um eine wesentliche Änderung im Vergleich zu den geltenden Vorschriften, die nur für herkömmliche Dienste in Verbindung mit einer bestimmten Teilnehmernummer – wie etwa Textnachrichten (SMS) sowie Festnetz- und Mobilfunkgespräche – gelten. Bestimmte Merkmale des jeweiligen Dienstes, beispielsweise der Umstand, ob der Nutzer für den Dienst bezahlt, sollen den Ausschlag dafür geben, welche Vorschriften anzuwenden sind. Darüber hinaus sieht das Mandat einen Überprüfungsmechanismus vor, der gewährleisten soll, dass die Endnutzerrechte angesichts des raschen Wandels bei den Geschäftsmodellen und im Verbraucherverhalten auf dem neuesten Stand bleiben.

Das Mandat sieht eine weiterreichende Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten vor, um den Betreibern schnell und zuverlässig Funkfrequenzen zur Verfügung zu stellen. Im Text des Rates wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Art, wie die Frequenznutzung am besten erfolgt, aus einer Reihe von Gründen – u. a. aufgrund der physisch-geografischen Merkmale, der Bevölkerungsverteilung, der Marktbedingungen und der Grenzen zu Drittstaaten – von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet. Außerdem wird darin berücksichtigt, dass es für die Mitgliedstaaten bei der Frequenzverwaltung erforderlich sein könnte, auf Technologiewandel und Marktveränderungen flexibel zu reagieren.

Mit dem Standpunkt des Rates werden die bestehenden Vorschriften für den Netzzugang der Betreiber aktualisiert, um so den Wettbewerb zu fördern und den Unternehmen Investitionen in neue Infrastruktur auch in abgelegeneren Gebieten zu erleichtern. Durch das Mandat erhalten die Behörden die Möglichkeit, das Regulierungsniveau auf den Märkten, auf denen Wettbewerb herrscht, in einem gewissen Maß zu verringern, während dort, wo es notwendig ist, Sicherungsmaßnahmen eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass die wirksame Regulierung des Marktes nicht untergraben wird.

Der Rat behält seinen auf der "beträchtlichen Marktmacht" ("significant market power" – SMP) basierenden Grundansatz zur Regulierung bei, der sich über die Jahre hinweg bei der Öffnung der Märkte für neue Marktteilnehmer bewährt hat. Da die Marktteilnehmer jedoch zunehmend komplexer werden, genügt eine Regulierung allein nach dem SMP-Grundsatz nicht, um den Wettbewerb in allen Fällen zu gewährleisten. Die SMP-Vorschriften werden daher durch die symmetrische Regulierung aller Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen in bestimmten Situationen ergänzt. Darüber hinaus sieht das Ratsmandat die Einführung einiger zusätzlicher Instrumente vor, die die nationalen Regulierungsbehörden bei Problemen einsetzen können, die unter bestimmten Marktgegebenheiten – etwa bei einer Duopolsituation – auftreten können.

Das Mandat wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV I) auf einer seiner Tagungen erteilt. (Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 22.11.17



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