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Überarbeitung der EU-Arbeitszeitbestimmungen


Weitere Anhörungsrunde zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie nach Veröffentlichung des aktuellen Anwendungsberichts
Sozialpartner können der EU-Kommission noch bis Ende Februar 2011 ihre Ansichten zu den verschiedenen Optionen für eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie darlegen


(05.01.11) - Im Zuge ihrer Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat die Europäische Kommission die vorgeschriebene zweite Phase der Anhörung der Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf EU-Ebene eingeleitet. Außerdem legte sie einen ausführlichen Bericht über die rechtliche Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten vor.

In der jetzigen Konsultationsphase werden die Sozialpartner um Stellungnahme zu den Optionen für eine Überarbeitung der EU-Arbeitszeitbestimmungen ersucht. Ferner werden die wichtigsten Ergebnisse der ersten Phase der Anhörung der Sozialpartner vorgestellt (IP 10/345) und ein Überblick vermittelt über aktuelle Erkenntnisse betreffend Trends bei den Arbeitszeiten und Arbeitsformen sowie über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der derzeit geltenden Bestimmungen in den Mitgliedstaaten.

Hierzu sagte der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Eingliederung László Andor: "Bei dieser zweiten Anhörung geht es vorrangig darum, die Ansichten der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kennenzulernen, um auf diese Weise eine Einigung auf eine Überarbeitung der EU-Arbeitszeitvorschriften zu erleichtern. Die jetzige Situation ist politisch und rechtlich unhaltbar."

Er fügte hinzu: "Wir brauchen einen Neustart und auf EU-Ebene eine neue Herangehensweise an das Thema Arbeitszeit. Es wird nicht einfach werden, doch bin ich zuversichtlich, dass wir dank des heute vorgelegten Berichts über die Anwendung der derzeitigen Bestimmungen über das in den bisherigen Gesprächen Erreichte hinauskommen und eine ausgewogene Lösung erzielen können, die auf die tatsächlichen Erfordernisse von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Unternehmen im 21. Jahrhundert zugeschnitten ist."

Die Veröffentlichung des Konsultationspapiers bildet den nächsten Schritt des von Kommissionspräsident José Manuel Barroso Ende 2009 angekündigten neuen Anlaufs zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitvorschriften. Der geplanten Überarbeitung liegt vor allem das Bestreben zugrunde, die Bestimmungen an die sich wandelnde Arbeitswelt anzupassen, gleichzeitig aber auch die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen.

In dem jetzt vorgelegten zweiten Konsultationspapier werden die Sozialpartner nach ihrer Meinung zu einer eng und einer weit gefassten Überarbeitung sowie zu zentralen Punkten gefragt wie

>> Bereitschaftsdienstzeiten,
>> Zeitpunkt der Mindestruhezeiten,
>> Umgang mit übermäßig langen Arbeitszeiten,
>> bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben,
>> Bereiche, in denen die Vorschriften nicht eindeutig sind.

Die Antworten der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf EU-Ebene im Rahmen der ersten Anhörungsphase ergeben einen breiten Konsens dahingehend, dass die derzeitigen Arbeitszeitbestimmungen dringend geändert werden müssen. Weitgehende Übereinstimmung besteht auch darin, dass die EU-Bestimmungen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern mehr Flexibilität bei der Aushandlung der Umsetzungsmodalitäten auf der geeigneten Ebene lassen sollten.

Gleichzeitig legte die Kommission einen ausführlichen Bericht über die Anwendung der jetzigen Richtlinie in den Mitgliedstaaten vor. Darin werden der Ist-Zustand beschrieben und die wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen die Bestimmungen nicht eingehalten werden oder in denen in den einzelnen Ländern Rechtsunsicherheit herrscht.

Die Kommission stellte auch die ersten Ergebnisse unabhängiger Untersuchungen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Arbeitszeitbestimmungen sowie zu Veränderungen bei den Arbeitsgewohnheiten vor. Erwähnt werden darin u. a. die potenziell negativen gesundheitlichen Folgen überlanger Arbeitszeiten, der aktuelle Sparzwang in den Mitgliedstaaten sowie die Frage, wie öffentliche und private Arbeitgeber verfahren, wenn es angesichts der Arbeitszeitbestimmungen zu Engpässen bei qualifiziertem Personal kommt.

In der Studie wird die Richtlinie als potenzieller Katalysator für Effizienzsteigerungen und eine bessere Work-Life-Balance genannt. Die Kommission wird diese Ergebnisse veröffentlichen, um den Sozialpartnern die Beantwortung der in dem neuen Konsultationspapier gestellten Fragen zu erleichtern.

Hintergrund
Im Jahr 2004 hatte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeit geltenden Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vorgelegt. Damit sollte geklärt werden, wie die Richtlinie auf die Bereitschaftsdienstzeiten angewandt, wie flexibel der Zeitpunkt der Mindestruhezeiten gehandhabt, ob die Wochenarbeitszeit flexibler berechnet. und wie das individuelle "Opt-out" aus der 48-Stunden-Begrenzung umgestaltet werden sollte. Im April 2009 kamen der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament jedoch zu dem Schluss, dass sie trotz langwieriger Verhandlungen keine Einigung über den Vorschlag erzielen könnten.

Daraufhin kündigte Kommissionspräsident Barroso im September 2009 an, dass die neue Kommission – nach Auswertung der Antworten der Sozialpartner im Rahmen eines zweistufigen Anhörungsverfahrens gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – einen weiteren Anlauf zur Überarbeitung der Richtlinie unternehmen und zugleich eine eingehende Bewertung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen vornehmen werde.

Die erste Konsultationsphase wurde im März 2010 eingeleitet.
Bislang haben die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter nicht den gemeinsamen Wunsch geäußert, zu diesen Themen selber Gespräche aufzunehmen. Deswegen eröffnet die Kommission jetzt die zweite Phase der Anhörung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf EU-Ebene.

Parallel zu diesen Anhörungen führt die Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der jetzigen Bestimmungen durch, und sie untersucht die gesetzliche Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus gibt es eine unabhängige Untersuchung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

In der jetzigen zweiten Phase der Anhörung können die Sozialpartner der Kommission noch bis Ende Februar 2011 ihre Ansichten zu den verschiedenen Optionen für eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie darlegen. Auf der Grundlage dieser Antworten wird die Kommission dann damit beginnen, einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie auszuarbeiten, und eine detaillierte Folgenabschätzung vornehmen. Mit deren Fertigstellung ist im 3. Quartal 2011 zu rechnen; danach könnte der Legislativvorschlag angenommen werden. Dieser müsste anschließend noch von Rat und Parlament erörtert und gebilligt werden.

Die Sozialpartner dürfen jedoch in jeder Phase der Anhörung beschließen, gemäß Artikel 155 AEUV selber über diese Themen zu verhandeln. Sollte dies geschehen, so würde die Kommission ihre zeitliche und inhaltliche Planung zu diesem Vorschlag überprüfen. (Europäische Kommission: ra)


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