Zentrale Säule des ehrgeizigen EU-Pakets
Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des CO2-Grenzausgleichssystems
Im CBAM-Übergangszeitraum müssen Händler nur über die grauen Emissionen im Zusammenhang mit ihren dem Mechanismus unterliegenden Einfuhren Bericht erstatten, ohne finanzielle Anpassungen leisten zu müssen
Bis zur endgültigen Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) gilt vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025 ein Übergangszeitraum, für den die Europäische Kommission Vorschriften verabschiedet hat. In der Durchführungsverordnung sind die für den Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die EU-Einführer von CBAM-Waren aufgeführt. Weiter wird die für diesen Zeitraum geltende Methode zur Berechnung grauer Emissionen, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen, erläutert. Als graue Emissionen werden Emissionen bezeichnet, die nicht direkt durch den Betrieb eines Systems, sondern durch die Herstellung von Gütern sowie durch Transport, Lagerung und Entsorgung entstehen.
Im CBAM-Übergangszeitraum müssen Händler nur über die grauen Emissionen im Zusammenhang mit ihren dem Mechanismus unterliegenden Einfuhren Bericht erstatten, ohne finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Dies gibt den Unternehmen ausreichend Planungssicherheit und Vorbereitungszeit, während gleichzeitig die endgültige Methodik noch bis 2026 nachjustiert werden kann.
Leitlinien für Einführer und Hersteller aus Drittländern
Um sowohl Einführer als auch Hersteller aus Drittländern zu unterstützen, hat die Kommission zudem Leitlinien für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften veröffentlicht. Zudem werden derzeit spezielle IT-Tools entwickelt, um Einführern bei der Durchführung und Meldung dieser Berechnungen zu helfen, sowie Schulungsmaterialien, Webinare und Tutorien angeboten, um Unternehmen zu Beginn des Übergangsmechanismus zu unterstützen. Die Einführer sind zwar aufgefordert, bereits ab dem 1. Oktober 2023 Daten für das vierte Quartal zu erheben; ihr erster Bericht muss aber erst bis zum 31. Januar 2024 vorliegen.
CO2-Grenzausgleichssystem ist Teil des EU-Pakets "Fit für 55"
Bevor die Durchführungsverordnung von der Kommission verabschiedet wurde, war sie Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und wurde anschließend vom CBAM-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, gebilligt. Das CO2-Grenzausgleichssystem ist eine der zentralen Säulen des ehrgeizigen EU-Pakets "Fit für 55"DE••• und das wegweisende EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen. Eine Verlagerung von CO2-Emissionen liegt dann vor, wenn in der EU ansässige Unternehmen aufgrund niedrigerer Standards im Ausland CO2-intensive Produktionen dorthin verlagern, oder wenn EU-Produkte durch CO2-intensivere Einfuhren ersetzt werden, was die Klimaschutzmaßnahmen der EU konterkariert. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 20.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
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Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
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Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
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Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.