Wettbewerb muss fair und nicht unfair sein
Margrethe Vestager bei Konferenz des Bundeskartellamts: Kartellwächter müssen Wettbewerb im Pharmamarkt durchsetzen
Vestager verwies dazu unter anderem auf aktuelle Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter bezüglich der Pharmaunternehmen Aspen und Teva
Bei der Internationalen Kartellkonferenz des Bundeskartellamts hat die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, die besondere Verantwortung der Kartellwächter in der Coronavirus-Pandemie hervorgehoben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten, dass Unternehmen, auch Wettbewerber, in solchen Zeiten zusammenarbeiten können, um wichtige Güter wie Arzneien und Impfstoffe rasch liefern zu können. Dazu habe die Kommission Orientierungshilfen angeboten. "Gleichzeitig müssen wir für alle Pharmaunternehmen, die sich an die Regeln halten, sicherstellen, dass der Wettbewerb fair ist und nicht unfair."
Vestager verwies dazu unter anderem auf aktuelle Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter bezüglich der Pharmaunternehmen Aspen und Teva. Die Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager sprach im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Kartellamtspräsident Andreas Mundt und Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de Concurrence in Paris darüber hinaus über europäische Industriepolitik, "europäische Champions" und Regeln für Big Tech.
Die Internationale Kartellkonferenz mit 1200 Teilnehmern online zählt zu den weltweit renommiertesten Fachtagungen zu Fragen des Kartellrechts und bietet Gelegenheit, über aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts zu diskutieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 13.03.21
Newsletterlauf: 12.05.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.