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Wettbewerb muss fair und nicht unfair sein


Margrethe Vestager bei Konferenz des Bundeskartellamts: Kartellwächter müssen Wettbewerb im Pharmamarkt durchsetzen
Vestager verwies dazu unter anderem auf aktuelle Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter bezüglich der Pharmaunternehmen Aspen und Teva



Bei der Internationalen Kartellkonferenz des Bundeskartellamts hat die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, die besondere Verantwortung der Kartellwächter in der Coronavirus-Pandemie hervorgehoben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten, dass Unternehmen, auch Wettbewerber, in solchen Zeiten zusammenarbeiten können, um wichtige Güter wie Arzneien und Impfstoffe rasch liefern zu können. Dazu habe die Kommission Orientierungshilfen angeboten. "Gleichzeitig müssen wir für alle Pharmaunternehmen, die sich an die Regeln halten, sicherstellen, dass der Wettbewerb fair ist und nicht unfair."

Vestager verwies dazu unter anderem auf aktuelle Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter bezüglich der Pharmaunternehmen Aspen und Teva. Die Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager sprach im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Kartellamtspräsident Andreas Mundt und Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de Concurrence in Paris darüber hinaus über europäische Industriepolitik, "europäische Champions" und Regeln für Big Tech.

Die Internationale Kartellkonferenz mit 1200 Teilnehmern online zählt zu den weltweit renommiertesten Fachtagungen zu Fragen des Kartellrechts und bietet Gelegenheit, über aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts zu diskutieren. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.03.21
Newsletterlauf: 12.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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