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Wegweisendes Regelwerk der EU


Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen
Betroffen sind alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen



Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

Neue Verantwortlichkeiten für Plattformen und Stärkung der Nutzer
Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen, müssen Maßnahmen ergreifen, um

>> gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen vorzugehen: Online-Plattformen müssen ihren Nutzern Mittel an die Hand geben, um illegale Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, zu melden. Außerdem müssen Online-Plattformen mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren Meldungen die Plattformen vorrangig bearbeiten müssen;

>> Minderjährige besser zu schützen: Dazu gehört auch ein vollständiges Verbot, Minderjährige gezielt mit einer auf ihren Nutzerprofilen oder ihren personenbezogenen Daten beruhenden Werbung anzusprechen;

>> die Nutzer über die ihnen angezeigte Werbung aufzuklären, z. B. warum ihnen die Werbung angezeigt wird und wer dafür bezahlt hat;

>> Werbung zu unterbinden, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer beruht, z. B. auf politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Vorlieben usw.;

>> den Nutzern eine Begründung zu geben, wenn diese von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen sind, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung von Konten usw. Außerdem müssen sie ihre Begründungen in die im Gesetz vorgesehene Transparenzdatenbank hochladen;

>> den Nutzern ein Beschwerdeverfahren anzubieten, damit sie Entscheidungen zur Moderation von Inhalten anfechten können;

>> mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten zu veröffentlichten;

>> den Nutzern eindeutige Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen, in denen sie die wichtigsten Parameter angeben, auf deren Grundlage ihre Inhaltsempfehlungssysteme funktionieren;

>> eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer zu benennen.

Das Gesetz über digitale Dienste gilt nicht nur für Online-Plattformen, sondern auch für Hostingdienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domänennamensysteme, Hintergrunddienste, die Nutzer an die gewünschten Websites weiterleiten) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdiensteanbieter oder Domänenanbieter). Hostingdienste und Online-Vermittler müssen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.

Seit Ende August 2023 findet das Gesetz über digitale Dienste bereits auf die 19 sehr großen Online-Plattformen (VLOP) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) Anwendung, die im April 2023 benannt wurden (Plattformen mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die erst im Dezember 2023 als sehr große Online-Plattformen benannt wurden, müssen den strengeren Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste erst ab Ende April nachkommen. Die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste müssen sie jedoch ebenfalls schon ab morgen erfüllen.
Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten

Plattformen, die nicht als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannt wurden, werden in den Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste fungiert. Es wird Aufgabe der Koordinatoren sein, dafür zu sorgen, dass diese Plattformen die Vorschriften einhalten. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste überwachen und die Vorschriften gegenüber den in ihrem Land niedergelassenen Plattformen durchsetzen.

In der Praxis werden die Koordinatoren für digitale Dienste folgende Aufgaben haben:

>> erste Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern über Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste durch eine Plattform, auch eine sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine. Gegebenenfalls wird der Koordinator für digitale Dienste die Beschwerde zusammen mit einer Stellungnahme an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats weiterleiten, in dem die Plattform niedergelassen ist;

>> Zertifizierung bestehender außergerichtlicher Beschwerdeverfahren für die Nutzer, damit Beschwerden bearbeitet werden und Entscheidungen zur Moderation von Inhalten angefochten werden können;

>> Prüfung und Vergabe des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers an geeignete Antragsteller oder unabhängige Stellen, die Fachwissen bei der Erkennung, Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte nachgewiesen haben;

>> Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen für bestimmte Forschungszwecke. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Forscher zunächst überprüfen und dann für sie den Zugang zu den Daten verlangen;

>> Ausübung wirksamer Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die in ihrem Land niedergelassenen Anbieter sicherzustellen. Sie werden die Befugnis haben, nach einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste Inspektionen anzuordnen, Online-Plattformen, die sich nicht an das Gesetz über digitale Dienste halten, Geldbußen aufzuerlegen und im Falle eines ernsthaften Schadens für die Öffentlichkeit einstweilige Maßnahmen zu verhängen.

Europäisches Gremium für digitale Dienste
Die Koordinatoren für digitale Dienste und die Kommission werden mit dem Europäischen Gremium für digitale Dienste eine unabhängige Beratungsgruppe bilden, damit das Gesetz über digitale Dienste einheitlich angewandt wird und die Nutzer EU-weit dieselben Rechte genießen, unabhängig davon, wo die Online-Plattformen niedergelassen sind.

Das Gremium wird zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste konsultiert, leistet Beratung zu auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste, es kann Leitlinien aufstellen und Analysen anfertigen. Außerdem wird es bei der Überwachung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen helfen und jährlich über die wichtigsten systemischen Risiken und über bewährte Verfahren zu ihrer Eindämmung berichten.

Das Gremium kam am 19. Februar 2024 zu seiner ersten Sitzung zusammen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 16.05.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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