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Von Arbeitsplätzen bis Mobilitätslösungen


Drohnenstrategie 2.0: Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes
Die Strategie sieht vor, dass verschiedene Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden




In ihrer angenommenen europäischen Drohnenstrategie 2.0 legt die Kommission ihre Vision für die Weiterentwicklung des europäischen Drohnenmarktes dar. Grundlage für die Strategie ist der weltweit fortschrittlichste Sicherheitsrahmen, den die EU für den Betrieb von Drohnen und die für sie geltenden technischen Anforderungen festgelegt hat. Die neue Drohnenstrategie zeigt auf, wie Europa den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterverfolgen und gleichzeitig dem Sektor neue Chancen eröffnen kann.

Dank des umfassenden EU-Regelungsrahmens wurden im Luftraum über Europa bereits Hunderttausende Flugstunden mit Drohnen sicher durchgeführt, z. B. für die Vermessung von Infrastruktur, die Überwachung von Ölverschmutzungen oder für die Bodenbeprobung. Auch Projekte, bei denen Drohnen für medizinische Lieferungen, d. h. den Transport medizinischer Proben zwischen Gesundheitsdiensten, eingesetzt werden, machen gute Fortschritte. Die Realisierung des "U-Space" im Januar 2023, eines in der Welt einzigartigen europäischen Systems für das sichere Management des Drohnenverkehrs, wird den Grundstein für einen verstärkten Flugbetrieb legen.

Bevor die Kommission diese innovativen Technologien weiter vorantreibt, möchte sie sicherstellen, dass die Gesellschaft Drohnen unterstützt. Daher werden die nationalen, regionalen und lokalen Gemeinschaften in der Strategie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Drohnendienste auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt sind und den Bedenken in Bezug auf Lärm, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre Rechnung tragen.

Die Strategie sieht vor, dass die folgenden Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden:
>> Notfalldienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung durch zivile Drohnen auf der Grundlage des geltenden Rechtsrahmens sowie dringende Lieferungen von Kleinsendungen wie biologischen Proben oder Arzneimitteln.
>> Dienste der innovativen Luftmobilität, wie Flugtaxis, die regelmäßige Personenbeförderung anbieten, wobei zunächst noch Luftfahrzeuge eingesetzt werden, die Pilotinnen oder Piloten an Bord haben. Letztlich wird jedoch eine vollständige Automatisierung des Flugbetriebs angestrebt.
>> Damit das Potenzial des EU-Drohnenmarktes und der EU-Drohnendienste auch genutzt werden kann, gilt es festzulegen, welche technologischen Bausteine wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, EU-Weltraumdienste und mobile Telekommunikation hierfür von besonderer Bedeutung sind. Dies wird der EU dabei helfen, einen innovativen und wettbewerbsfähigen Drohnensektor aufzubauen und strategische Abhängigkeiten zu verringern.

In der Strategie werden zudem Bereiche für Synergien zwischen Zivil- und Verteidigungsdrohnen sowie für erhöhte Drohnenabwehrfähigkeiten und Systemresilienz identifiziert.

19 Maßnahmen für den Drohnenmarkt von morgen
Die Kommission wird nun die Arbeit an den 19 operativen, technischen und finanziellen Leitinitiativen der Strategie aufnehmen, um ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen von morgen zu schaffen:

>> Annahme neuer Anforderungen an die Ausbildung für Piloten von ferngesteuerten und bemannten eVTOL-Luftfahrzeugen (elektrische Luftfahrzeuge mit senkrechter Start- und Landefähigkeit) und gemeinsamer Vorschriften für die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge.
>> Finanzierung der Einrichtung einer Online-Plattform zur Unterstützung lokaler Interessenträger und der Industrie bei der Umsetzung einer nachhaltigen innovativen Luftmobilität.
>> Entwicklung eines strategischen Drohnen-Technologiefahrplans, um zu ermitteln, in welchen Bereichen vorrangig Forschung und Innovation gefördert, bestehende strategische Abhängigkeiten verringert und das Entstehen neuer Abhängigkeiten verhindert werden müssen.
>> Festlegung von Kriterien für eine freiwillige Kennzeichnung der Cybersicherheit von Drohnen.

Diese Arbeiten werden den Weg für einen gewerblichen Flugbetrieb in großem Umfang ebnen und sicherstellen, dass Europa von Synergien zwischen dem zivilen, sicherheitsbezogenen und militärischen Einsatz von Drohnen und damit zusammenhängenden Technologien, einschließlich Drohnenabwehrlösungen, profitiert.

Hintergrund
In der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität wurde die Ausarbeitung einer modernen europäischen Drohnenstrategie bis Ende 2022 angekündigt. Dieser Mitteilung war eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt, in der die Herausforderungen für die Drohnenindustrie sowie die Analysen und Daten, die der neuen Drohnenstrategie 2.0 zugrunde liegen, bewertet wurden.

Seit 2014 ist die Kommission damit befasst, die Grundlagen für eine umfassende EU-Politik im Bereich Drohnen zu schaffen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission enthalten detaillierte Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und legen die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung unbemannter Luftfahrzeugsysteme fest. Seit 2003 hat die Union knapp 980 Mio. EUR in die Entwicklung bzw. den Einsatz von Drohnen für innovative Anwendungen investiert. Im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprogramme hat sie 320 Projekte im Zusammenhang mit Drohnen finanziert. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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