Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gleichstellung der Geschlechter


EU durchbricht "gläserne Decke" dank neuer Ziele für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor - EU-Maßnahmen für die Geschlechtergleichstellung bei Entscheidungsprozessen



Das Europäische Parlament hat das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen. Bis 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder stellen.

Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass das Ziel von 40 Prozent für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent für alle Mitglieder der Leitungsorgane bis zum 30. Juni 2026 von allen Unternehmen angestrebt wird.

Hintergrund
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor. Das Europäische Parlament legte seinen Standpunkt zwar schon 2013 fest, doch konnte der Rat mit einigen Mitgliedstaaten, die verbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene nicht für die beste Vorgehensweise hielten, keine Einigung erzielen.

In ihren politischen Leitlinien sagte Präsidentin von der Leyen zu, eine Mehrheit dafür zu gewinnen, die Blockade der Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien aufzuheben. Am 14. März 2022 legte der Rat schließlich seine allgemeine Ausrichtung fest, sodass wieder Bewegung in die Sache kam. Am 23. März 2022 bekräftigte das Europäische Parlament seinen Standpunkt, sodass die Verhandlungen mit dem Rat der EU aufgenommen werden konnten. Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung und machten so den Weg für die endgültige Annahme des Rechtsakts frei.

Mit der angenommenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von großen börsennotierten EU-Unternehmen erreicht wird, dass die Besetzung von Führungspositionen transparent ist und dass Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen unabhängig vom Geschlecht objektiv auf der Grundlage ihrer individuellen Verdienste beurteilt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen