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Verzerrende Handelspraktiken von Drittländern?


Europäische Kommission führt Überwachung der Einfuhren von Bioethanol ein und bleibt offen für die Prüfung von Anträgen aus anderen Sektoren
Die Überwachung der Einfuhren durch die Kommission stellt keine Einfuhrbeschränkung dar, sondern soll Entwicklungen beim Import bestimmter Waren zeitnah abbilden




Die Europäische Kommission überwacht die Einfuhren von Kraftstoffethanol aus erneuerbaren Quellen (im Folgenden "Bioethanol") in die EU. Vor dem Hintergrund des Konjunkturabschwungs durch COVID-19 sind die Einfuhren von Bioethanol zu Niedrigpreisen in den letzten Monaten beträchtlich gestiegen. Die europäische Bioethanolindustrie hat nachgewiesen, dass ein weiterer Anstieg der Einfuhren dem Sektor wirtschaftlich schaden würde. Die Kommission hat daher unverzüglich Schritte unternommen, um eine Rückverfolgung der Einfuhrmengen zu ermöglichen, sodass die Bioethanolindustrie die Lage besser beurteilen kann.

Der Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis erklärte dazu: "Unsere Volkswirtschaften leiden nach wie vor unter den Folgen der Pandemie, und der Erholungsprozess sollte nicht durch verzerrende Handelspraktiken von Drittländern abgewürgt werden. Deshalb müssen wir alle Entwicklungen im Außenhandel, die möglicherweise auf unlauteren Wettbewerb zurückgehen, aufmerksam verfolgen. Dies ist heute bei Bioethanol der Fall, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen könnte bald eine Überwachung der Einfuhren notwendig werden, um sie besser vor diesen unerwünschten Praktiken zu schützen."

Die Überwachung der Einfuhren durch die Kommission stellt keine Einfuhrbeschränkung dar, sondern soll Entwicklungen beim Import bestimmter Waren zeitnah abbilden. Die Daten werden öffentlich zugänglich gemacht. Dies dürfte den betroffenen Wirtschaftszweigen einen besseren Überblick über die Lage in ihrem Sektor verschaffen und ihnen faktenbasierte Informationen liefern, auf deren Grundlage sie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen beurteilen können.

Die Überwachung wird auf einen Antrag Frankreichs im Namen der europäischen Bioethanolindustrie eingeführt. Der Wirtschaftszweig legte ausreichende Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass die Einfuhren in jüngster Zeit erheblich gestiegen sind und wirtschaftliche Schäden verursachen dürften.

Der von den Mitgliedstaaten gebilligte und veröffentlichte Durchführungsrechtsakt sieht vor, die Einfuhren aus allen Ursprungsländern ein Jahr lang zu überwachen. Die Einfuhrstatistiken werden von der Kommission monatlich auf ihrer Website zugänglich gemacht.

Da andere Wirtschaftszweige in der EU möglicherweise mit vergleichbaren Situationen konfrontiert sind, ist die Kommission bereit, weitere ordnungsgemäß begründete Anträge zu prüfen. Europäische Wirtschaftssektoren, die ausreichende erste Nachweise für eine erhebliche Beeinträchtigung und Schädigung durch einen Anstieg der Einfuhren in der letzten Zeit liefern können, können von der Möglichkeit einer Einfuhrüberwachung Gebrauch machen.

Gemäß dem EU-rechtlichen Rahmen sollten diese Anträge jedoch über die EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden. Die Kommission bestätigt hiermit, dass sie bereit ist, den Interessenträgern angemessene Überwachungsinstrumente an die Hand zu geben, mit denen sie frühzeitig erkennen können, wenn andere Sektoren der europäischen Wirtschaft unter Druck zu geraten drohen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 25.01.21


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