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Vertrieb von Konsolen- und PC-Videospielen


Fusionskontrolle: EU-Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft ein
Microsoft könnte durch den Erwerb von Activision Blizzard den Zugang zu dessen Konsole und PC-Videospielen, insbesondere zu hochkarätigen und erfolgreichen Spielen (sogenannten AAA-Spielen) wie "Call of Duty", versperren



Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf den Märkten für den Vertrieb von Videospielen für Konsolen und PC sowie für PC-Betriebssysteme beeinträchtigen könnte.

Sowohl Microsoft als auch Activision Blizzard sind in der Entwicklung und Herausgabe von Spielen für PC, Spielkonsolen und mobile Geräte tätig und vertreiben Spiele für PC. Microsoft vertreibt außerdem Spiele für Konsolen, bietet die Xbox-Spielkonsole und damit verbundene Dienstleistungen sowie eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, darunter das Windows-PC-Betriebssystem und Cloud-Dienstleistungen unter dem Markennamen Azure.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
Eine erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten für den Vertrieb von Videospielen für Konsolen und PC einschließlich Paketabonnements und/oder Cloud-gestütztes Spiele-Streaming sowie für PC-Betriebssysteme erheblich einschränken könnte.

Insbesondere könnte Microsoft durch den Erwerb von Activision Blizzard den Zugang zu dessen Konsole und PC-Videospielen, insbesondere zu hochkarätigen und erfolgreichen Spielen (sogenannten AAA-Spielen) wie "Call of Duty", versperren.

Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass Microsoft in der Lage sein und einen wirtschaftlichen Anreiz haben könnte, gegen die konkurrierenden Vertreiber von Videospielen für Spielkonsolen eine Abschottungsstrategie zu verfolgen. So könnte Microsoft diese Unternehmen daran hindern, die Videospiele von Activision Blizzard auf Konsolen zu vertreiben, oder die Bedingungen für die Nutzung dieser Videospiele oder den Zugang dazu verschlechtern.

Was insbesondere die Paketabonnements und das Spielestreaming über die Cloud betrifft, so könnte Microsoft nach dem Erwerb von Activision Blizzard den Zugang zu seinen eigenen PC- und Konsol-Videospielen gegenüber konkurrierenden Anbietern, die auch die o. g. Dienstleistungen anbieten, abschotten. Das Spieleangebot von Microsoft ist jedoch ein entscheidender Bestandteil solcher noch junger Dienstleistungen.

Abschottungsstrategien dieser Art könnten den Wettbewerb auf den Märkten für den Vertrieb von Konsolen- und PC-Videospielen einschränken, was zu höheren Preisen, geringerer Qualität und weniger Innovation auf Seiten der Anbieter von Konsolenspielen führen würde, die wiederum an die Verbraucher weitergegeben werden könnten.

Schließlich hat die Kommission in diesem Stadium der Untersuchung Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für PC-Betriebssysteme beeinträchtigen könnte. Insbesondere befürchtet die Kommission, dass Microsoft die Fähigkeit konkurrierender PC-Betriebssysteme, mit dem Windows-Betriebssystem in Wettbewerb zu treten, einschränken könnte, indem es die Spiele von Activision Blizzard mit dem Vertrieb von Spielen durch Cloud-Streaming in Windows kombiniert. Dies würde Nutzer davon abhalten, PC mit anderen Betriebssystemen als Windows zu kaufen.

Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass Microsoft in der Lage wäre und einen potenziellen wirtschaftlichen Anreiz haben könnte, dieses Verhalten gegenüber konkurrierenden PC-Betriebssystemen Wirklichkeit werden zu lassen. Die Kommission wird nun die Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre ersten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 30. September 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 23. März 2023, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Endergebnis des Verfahrens nicht vor.

Unternehmen und Produkte
Microsoft ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen mit Sitz in Redmond (Washington, USA), das seinen Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen in folgenden Segmenten anbietet: Produktivität und Unternehmensabläufe, Cloud-Dienstleistungen, und Hard- und Software für PC. Microsoft ist u. a. in der Entwicklung und Herausgabe von Spielen für PC, Spielkonsolen und mobile Geräte tätig und vertreibt Spiele für PC und Spielkonsolen. Außerdem bietet Microsoft die Videospielkonsole Xbox und damit verbundene Dienstleistungen an.

Activision Blizzard ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Santa Monica (Kalifornien, USA). Activision Blizzard ist u. a. in der Entwicklung und Herausgabe von Spielen für PC, Spielkonsolen und mobile Geräte tätig und vertreibt Spiele für PC.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben diesem Verfahren laufen derzeit vier weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II). Diese betreffen die geplante Übernahme von Pfleiderer Polska durch Kronospan, die geplante Übernahme von OMV Slovenija durch MOL, die geplante Übernahme von VOO und Brutélé durch Orange und die geplante Übernahme von Alumetal durch Hydro.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 13.02.22


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