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Grundprinzip: Gleiche Arbeit, gleiches Entgelt


Lohngleichheit: Lohntransparenz unerlässlich für Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles von 13 Prozent in der EU
Im März 2020 veröffentlichte die Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025, in der Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt werden




In der Europäischen Union verdienen Frauen für die gleiche Arbeit nach wie vor weniger als Männer: Das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt in der EU bei 13 Prozent. Das bedeutet, dass für jeden ganzen Euro, den ein Mann verdient, eine Frau nur 0,87 EUR bekommt. Zwar gibt es stetige Fortschritte, doch geht es immer noch zu langsam voran: Das Lohngefälle hat sich über zehn Jahre nur um 2,8 Prozentpunkte verringert. Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, und die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, erklärten:

"Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Dies ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Die Beseitigung der Ungerechtigkeit des geschlechtsspezifischen Lohngefälles muss mit der Änderung der strukturellen Ungleichgewichte in der Gesellschaft einhergehen. Darum hat diese Kommission ihre Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung der Ursachen der Lohnungleichheit verdoppelt.

Wir befinden uns nun in der letzten Phase, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen in der gesamten EU zu erreichen. Wir haben bereits neue Rechte für Frauen und Männer geschaffen, damit sie mehr Wahlmöglichkeiten haben und Betreuungsaufgaben und Arbeit besser teilen können. Und wir zählen darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Schaffung besser zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege und frühkindlicher Betreuung intensivieren – eine Voraussetzung für die Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

Wir müssen Frauen stärken, damit sie ihr Potenzial ausschöpfen können.

Ein wichtiger Teil des Puzzles fehlt jedoch: Lohntransparenz. Transparenz sorgt dafür, dass geschlechtsspezifische Verzerrungen beim Entgelt von Anfang an ausgeschlossen sind, und versetzt Arbeitnehmer in die Lage, ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie über Lohntransparenz unverzüglich anzunehmen. Von Gleichberechtigung profitieren grundsätzlich alle."

Hintergrund
Neun von zehn Europäerinnen und Europäern halten es für inakzeptabel, dass Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. Die Mehrheit der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürwortet die Offenlegung der Durchschnittslöhne in ihrem Unternehmen nach Art der Arbeit und nach Geschlecht.

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist ein sichtbares Symptom für Ungleichgewichte eher struktureller Art, die zwischen Männern und Frauen beispielsweise in Bezug auf die wirtschaftliche Vertretung, den Zugang zu Bildung und Haushaltspflichten bestehen. In wirtschaftlichen Entscheidungspositionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, und ihre Leistungen werden dort nicht ausreichend gewürdigt. Männer machen die große Mehrheit der Wissenschaftler, Ingenieure und Facharbeiter aus. Frauen übernehmen unverhältnismäßig mehr Pflichten im Haushalt und in der Kinderbetreuung, 90 Prozent der mit Verträgen arbeitenden Pflegekräfte sind Frauen und 7,7 Millionen Frauen gehen wegen Betreuungspflichten keiner Arbeit nach.

Im März 2020 veröffentlichte die Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025, in der Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt werden. Im November 2020 nahm die Kommission ihren Aktionsplan 2021 bis 2025 für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln an.

Mit dem am 4. März 2021 angenommenen Vorschlag der Kommission zur Lohntransparenz werden Maßnahmen eingeführt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt für gleiche Arbeit erhalten.

Im Juni 2022 billigten das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen. Dieser Vorschlag wird bald EU-Recht werden.

Der am 28. Oktober 2020 angenommene Vorschlag der Kommission über angemessene Mindestlöhne unterstützt die Gleichstellung der Geschlechter und trägt dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und Frauen – die in Europa häufiger Mindestlöhne beziehen als Männer – aus der Armut zu befreien.

Indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige verbessert, wirkt die Kommission auch der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Die neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben trat am 2. August 2022 in Kraft.

Im September 2022 hat die Europäische Kommission eine Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vorgelegt, deren Ziel darin besteht, hochwertige, bezahlbare und gut zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Zusammen mit der Strategie wurden zwei an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen vorgelegt, die die Überarbeitung der Barcelona-Ziele zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege betreffen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 13.02.22


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