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Verpflichtungen von Gatekeepern


EU-Kommission stuft Booking als Gatekeeper ein und beginnt Marktuntersuchung zu X
Nach der Einstufung als Gatekeeper muss Booking nun innerhalb von sechs Monaten dafür sorgen, dass alle im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt werden



Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) Booking für seinen Online-Vermittlungsdienst Booking.com als Gatekeeper benannt, X Ads und TikTok Ads hingegen nicht als solche eingestuft. Parallel dazu wurde von der Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die Argumente gegen eine Einstufung des sozialen Netzwerks X als Gatekeeper eingehender zu prüfen.

Die Beschlüsse sind das Ergebnis einer Überprüfung, die die Kommission einleitete, nachdem die drei Unternehmen ihr am 1. März 2024 mitgeteilt hatten, ihre Dienste seien möglicherweise als Gatekeeper einzuordnen.

Auf der Grundlage der am 1. März 2024 von Booking vorgelegten Selbstbewertung, nach der das Unternehmen die einschlägigen Schwellenwerte erreicht, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der zentrale Plattformdienst eine wichtige Verbindungsstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern bildet (Gatekeeper).

Parallel dazu hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die in Bezug auf das soziale Netzwerk X am 1. März 2024 vorgelegten Gegenargumente genauer zu prüfen. In dieser Gegendarstellung wird vorgebracht, dass X zwar die Schwellenwerte erreichen dürfte, jedoch nicht als wichtige Verbindungsstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern einzustufen sei. Die Untersuchung sollte innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen werden.

Auch bezüglich des Online-Werbedienstes X Ads wurden Gegenargumente vorgelegt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass X Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte für die Benennung als Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte erreicht, dieser zentrale Plattformdienst jedoch kein wichtiges Zugangstor bildet. Daher entschied die Kommission, X Ads nicht als Gatekeeper zu benennen.

Ferner ging am 1. März 2024 bei der Kommission die Mitteilung ein, dass der Online-Werbedienst TikTok Ads von ByteDance die Voraussetzungen für eine Benennung als Gatekeeper erfüllen könnte. Zugleich wurden Gegenargumente dafür vorgelegt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass TikTok Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte für die Benennung als Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte erreicht, dieser zentrale Plattformdienst jedoch kein wichtiges Zugangstor ist. Daher entschied die Kommission, TikTok Ads nicht als Gatekeeper zu benennen.

Nächste Schritte für den benannten Gatekeeper
Nach der Einstufung als Gatekeeper muss Booking nun innerhalb von sechs Monaten dafür sorgen, dass alle im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt werden. Dadurch haben Endnutzer dann eine größere und freiere Auswahl, und gewerbliche Nutzer erhalten unter fairen Bedingungen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten. Booking muss innerhalb von sechs Monaten in einem ausführlichen Compliance-Bericht darlegen, wie die einzelnen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte erfüllt werden. Einige Vorgaben gelten allerdings ab sofort, so z. B. die Verpflichtung, die Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss im digitalen Sektor zu unterrichten.

Die Kommission wird die wirksame Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen überwachen. Kommt ein Gatekeeper seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte nicht nach, kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens (bzw. bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent) verhängen. Bei systematischen Zuwiderhandlungen ist die Kommission außerdem befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Beispielsweise kann sie einen Gatekeeper dazu verpflichten, ein Unternehmen ganz oder teilweise zu verkaufen, oder sie kann ihm verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung der Vorschriften in Verbindung stehen.

In Zukunft könnten noch weitere Unternehmen auf der Grundlage einer Selbstbewertung der relevanten Schwellenwerte eine Mitteilung nach dem Gesetz über digitale Märkte bei der Kommission einreichen. Die Kommission führt in diesem Zusammenhang konstruktive Gespräche mit allen relevanten Unternehmen.

Hintergrund
Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, für bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu sorgen. Das Gesetz regelt die Verpflichtungen von Gatekeepern. Das sind große digitale Plattformen, die gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Kunden dienen und die aufgrund ihrer Stellung die Macht haben, den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren.

Die sechs Unternehmen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft wurden von der Kommission am 6. September 2023 als Gatekeeper benannt und müssen seit dem 7. März 2024alle Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte vollständig einhalten. Die Kommission hat die Compliance-Berichte über die entsprechenden Maßnahmen der Gatekeeper bewertet und Rückmeldungen von Interessenträgern eingeholt, auch im Rahmen von Workshops.

Am 25. März 2024 leitete die Kommission wegen der Nichteinhaltung von Vorschriften weitere Untersuchungen ein, so gegen Alphabet wegen der Weiterleitungsregeln von Google Play und der Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche, gegen Apple wegen der Weiterleitungsregeln des App Store und des Auswahlbildschrims für Safari sowie gegen Meta wegen des "Pay or consent"-Modells. Die Kommission kündigte an, im Rahmen weiterer Prüfungsschritte Fakten und Informationen zur Bevorzugung eigener Angebote durch Amazon sowie zum Vertrieb alternativer Apps durch Apple und zum neuen Apple-Geschäftsmodell zu sammeln.

Am 29. April 2024 benannte die Kommission Apples Tablet-Betriebssystem iPadOS im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte als Gatekeeper. Apple hat nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der für iPadOS mit dem Gesetz für digitale Märkte einhergehenden Ge- und Verbote sicherzustellen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 24.05.24
Newsletterlauf: 11.07.24


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