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Veröffentlichung von Transparenzberichten


Gesetz über digitale Dienste (DSA): Erste Konzerne stellen Transparenzberichte online
Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten



Die ersten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) haben Transparenzberichte veröffentlicht, die online eingesehen werden können. Sieben Plattformen (Amazon, LinkedIn, TikTok, Pinterest, Snapchat, Zalando und Bing) sind dieser Pflicht nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) noch vor dem 6. November 2023 nachgekommen.

Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten. Dies wird erheblich zur öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht beitragen.

Transparenzberichte müssen mehrere Bereiche abdecken
>> Moderation von Inhalten
>> Anzahl der Meldungen, die sie von Nutzern erhalten (und Anzahl der sogenannten trusted flaggers, sobald sie eingerichtet sind)
>> Zahl der auf eigene Initiative der Plattform entfernten Inhalte,
>> Zahl der Anordnungen, die sie von allen zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erhalten,
>> Genauigkeit und Fehlerrate ihrer automatisierten Systeme zur Moderation von Inhalten.

Dazu kommen noch Informationen über Teams zur Moderation von Inhalten, einschließlich ihrer Qualifikationen und ihres sprachlichen Fachwissens.

Hintergrund
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Transparenzberichte nach ihrer Benennung am 25. April 2023 erstmals und alle sechs Monate veröffentlichen. Auch kleinere Plattformen (mit weniger als 45 Millionen Nutzern) und Vermittlungsdienste müssen jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, allerdings erst ab Februar 2024. Dann gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für sie. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 26.02.24


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