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Veröffentlichung von Transparenzberichten


Gesetz über digitale Dienste (DSA): Erste Konzerne stellen Transparenzberichte online
Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten



Die ersten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) haben Transparenzberichte veröffentlicht, die online eingesehen werden können. Sieben Plattformen (Amazon, LinkedIn, TikTok, Pinterest, Snapchat, Zalando und Bing) sind dieser Pflicht nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) noch vor dem 6. November 2023 nachgekommen.

Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten. Dies wird erheblich zur öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht beitragen.

Transparenzberichte müssen mehrere Bereiche abdecken
>> Moderation von Inhalten
>> Anzahl der Meldungen, die sie von Nutzern erhalten (und Anzahl der sogenannten trusted flaggers, sobald sie eingerichtet sind)
>> Zahl der auf eigene Initiative der Plattform entfernten Inhalte,
>> Zahl der Anordnungen, die sie von allen zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erhalten,
>> Genauigkeit und Fehlerrate ihrer automatisierten Systeme zur Moderation von Inhalten.

Dazu kommen noch Informationen über Teams zur Moderation von Inhalten, einschließlich ihrer Qualifikationen und ihres sprachlichen Fachwissens.

Hintergrund
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Transparenzberichte nach ihrer Benennung am 25. April 2023 erstmals und alle sechs Monate veröffentlichen. Auch kleinere Plattformen (mit weniger als 45 Millionen Nutzern) und Vermittlungsdienste müssen jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, allerdings erst ab Februar 2024. Dann gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für sie. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 26.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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