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Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI)


Enormer potentieller Nutzen von KI: Kommission begrüßt G7-Einigung auf Leitlinien
Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und als freiwilliger Verhaltenskodex für KI-Entwickler


27. Juni 2025

Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7-Länder über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die dieses G7-Statement mit unterzeichnet hat, betonte den enormen potentiellen Nutzen von künstlicher Intelligenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, verwies aber auch auf die Herausforderungen. "Die EU ist mit ihrem Gesetz über künstliche Intelligenz ein Vorreiter dabei, die Risiken zu managen und zugleich die Vorteile zu nutzen."

Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie gewährleisten
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten und die EU haben elf Leitprinzipien angenommen. Dazu gehören Leitlinien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme wie Grundlagenmodelle und großzügige KI entwickeln, einsetzen und nutzen, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie zu fördern. Sie umfassen:

>> Verpflichtungen zur Minderung von Risiken und Missbrauch und zur Ermittlung von Schwachstellen,
>> Förderung des verantwortungsvollen Informationsaustauschs,
>> Meldung von Sicherheitsvorfällen;
>> Investitionen in die Cybersicherheit sowie
>> ein Kennzeichnungssystem, das es den Nutzern ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Verantwortungsvolle KI-Governance
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Befragung der Interessenträger wurden diese Grundsätze von der EU gemeinsam mit den anderen G7-Mitgliedern im Rahmen des Hiroshima-Prozesses entwickelt. Die Leitprinzipien dienten wiederum als Grundlage für die Erstellung eines Verhaltenskodex. Er wird Organisationen, die KI entwickeln, detaillierte und praktische Leitlinien an die Hand geben. Der freiwillige Verhaltenskodex soll auch weltweit eine verantwortungsvolle KI-Governance fördern.

Aktualisierungen geplant
Beide Dokumente werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert, unter anderem durch inklusive Multi-Stakeholder-Konsultationen. Das soll sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen und auf diese sich rasch weiterentwickelnde Technologie reagieren können. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 23.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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