Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbreitung illegaler Online-Inhalte


LinkedIn schließt sich EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz an
Kommission erwartet von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden



LinkedIn dem EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet beigetreten. Das weltweit größte berufliche Online-Netzwerk ist bereits das zehnte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Bereits im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission Ergebnisse, welche die Wirksamkeit des Verhaltenskodex verdeutlichen. Demnach reagieren Technologienunternehmen seit ihrem Beitritt schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze. Allerdings erwartet die Kommission von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden.

LinkedIn ist nach Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, TikTok, Snapchat, Dailymotion und Jeuxvideo.com das zehnte Unternehmen, das dem EU-Verhaltenskodex beigetreten ist. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Ich begrüße LinkedIn sehr herzlich. Mit LinkedIn verpflichtet sich ein weiterer großer Player, seine Plattform sicher vor rassistischem und fremdenfeindlichem Hass zu machen. Ich lade mehr Unternehmen ein, sich am Verhaltenskodex zu beteiligen, damit die Online-Welt frei von Hass ist."

Wie die Ergebnisse der im Juni 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten fünften Bewertung zeigen, führt der Verhaltenskodex dazu, dass Technologieunternehmen 90 Prozent der markierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden bewerten und 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hassreden gelten, entfernen. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 und 28 Prozent. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 06.10.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen