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Verbot sollte sowohl offline und online gelten


Europäische Bürgerinitiative: Europäische Kommission registriert Initiative "Werbe- und Sponsoringverbot für fossile Brennstoffe"
Nach der Registrierung der Bürgerinitiative können die Organisatoren damit beginnen, Unterschriften zu sammeln



Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel "Werbe- und Sponsoringverbot für fossile Brennstoffe" zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen Werbung und Sponsoring für fossile Brennstoffe verboten werden. Dieses Verbot solle für alle Arten von Fahrzeugen, die diese Kraftstoffe verwenden (ausgenommen Fahrzeuge für Verkehrsdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse), und für alle Unternehmen gelten, die fossile Brennstoffe gewinnen, veredeln, herstellen, liefern, verteilen oder verkaufen.

Das vorgeschlagene Verbot sollte sowohl offline als auch online gelten und Werbung und Sponsoring insbesondere im Zusammenhang mit Sport, Bildung, Wissenschaft, öffentlichen Veranstaltungen und Medienveranstaltungen Dritter abdecken. Die Organisatoren stellen klar, dass es sich bei den betreffenden fossilen Brennstoffen unter anderem um Öl, fossiles Erdgas und Kohle handelt.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Bürgerinitiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und deshalb rechtlich zulässig ist. Sie hat daher beschlossen, sie zu registrieren. Eine inhaltliche Prüfung der Bürgerinitiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.






Die nächsten Schritte
Nach der Registrierung der Bürgerinitiative können die Organisatoren damit beginnen, Unterschriften zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission Rechtsakte vorzulegen.

Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission 79 Initiativen registriert und 26 Initiativen, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllten, zunächst abgelehnt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 07.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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