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Veränderungen in der Wettbewerbslandschaft


Fusionskontrolle: EU-Kommission stellt geplante Übernahme von Pfleiderer Polska durch Kronospan auf den Prüfstand
Nach einer ersten Marktuntersuchung sieht die Kommission derzeit Anlass zu Bedenken hinsichtlich der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen als Anbieter bestimmter Arten von Holzwerkstoffplatten




Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Pfleiderer Polska durch Kronospan eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb zwischen den Anbietern verschiedener Arten von Holzwerkstoffplatten in Polen und Nachbarregionen verringern könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Kronospan und Pfleiderer Polska sind die größten Anbieter von Holzwerkstoffplatten, die wichtige Vorprodukte für Küchen und Möbel sind. Da diese Märkte bereits konsolidiert sind, müssen wir sorgfältig prüfen, ob die durch die geplante Übernahme ausgelösten Veränderungen in der Wettbewerbslandschaft zu höheren Preisen und einem geringeren Wettbewerb in diesem Wirtschaftszweig führen würden."

Kronospan und Pfleiderer Polska sind führende Anbieter von Holzwerkstoffplatten in Europa. Pfleiderer Polska, eine Tochtergesellschaft der Pfleiderer-Gruppe, stellt in Polen Holzwerkstoffplatten her.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
Nach einer ersten Marktuntersuchung sieht die Kommission derzeit Anlass zu Bedenken hinsichtlich der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen als Anbieter bestimmter Arten von Holzwerkstoffplatten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission folgende Bedenken:
>> Der geplante Zusammenschluss könnte für Bau- und Industriekunden sowie für Endverbraucher höhere Preise und eine geringere Auswahl bei Spanplatten, Faserplatten und Bauteilen zur Folge haben. Nach dem Zusammenschluss würden die beteiligten Unternehmen bei jeder dieser Arten von Holzwerkstoffplatten in mehreren Einzugsgebieten ihrer Produktionsstätten in Osteuropa über hohe gemeinsame Marktanteile verfügen und es würden nur wenige oder keine glaubwürdigen alternativen Anbieter verbleiben.

>> Kronospan könnte nach dem Zusammenschluss mit Pfleiderer Polska bei Spanplatten, Faserplatten und Bauteilen Strategien zur Abschottung von Vorleistungen oder Kunden

>> Durch die Übernahme würde möglicherweise die Wahrscheinlichkeit steigen, dass die beteiligten Unternehmen ihr Verhalten koordinieren können.

>> Die Kommission wird nun die Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre ersten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 15. Februar 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Kronospan und Pfleiderer Polska haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 22. August 2022, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Am 8. März 2022 ersuchte die polnische Wettbewerbsbehörde die Kommission, die Prüfung des gesamten Falles an sie zu verweisen. Die Kommission wird sich mit diesem Antrag während des eingehenden Prüfverfahrens weiter befassen und im Rahmen der Untersuchung ihrer Wettbewerbsbedenken eng mit der polnischen Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten.

Unternehmen und Produkte
Kronospan ist ein österreichischer Hersteller und Anbieter von Holzwerkstoffplatten und ihren weiterverarbeiteten Mehrwertprodukten. Das Unternehmen ist weltweit tätig und verfügt über mehr als 40 Produktionsstandorte.

Pfleiderer Polska, die polnische Tochtergesellschaft der in Deutschland ansässigen Pfleiderer-Gruppe, stellt Holzwerkstoffplatten her und verfügt über drei Fertigungslinien in seinen beiden Produktionsstätten in Grajewo und Wieruszow. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 23.06.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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