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Moderneres EU-Telekommunikationsrecht


EU-Kodex für die elektronische Kommunikation: Europäische Kommission verklagt zehn Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung




Die Europäische Kommission hat Spanien, Kroatien, Lettland, Litauen, Irland, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil sie den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation noch immer nicht vollständig umgesetzt haben bzw. der Kommission nicht mitgeteilt haben, wie der EU-Kodex für die elektronische Kommunikation in ihren nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist.

Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Der Kodex modernisiert das EU-Telekommunikationsrecht zum Nutzen der Verbraucher und der Unternehmen, denn er regt den Wettbewerb an, sorgt für Investitionen und stärkt den Binnenmarkt und die Verbraucherrechte.

Nach Ablauf der Frist für die Umsetzung des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation, die am 21. Dezember 2020 endete, leitete die Kommission am 4. Februar 2021 jeweils mit einem Aufforderungsschreiben 24 Vertragsverletzungsverfahren ein und übermittelte dann am 23. September 2021 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 18 Mitgliedstaaten. Bislang haben die oben genannten Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Kodex noch nicht erfüllt, nämlich der Kommission ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen, sodass die Kommission in diesen Fällen Klage beim Gerichtshof eingereicht hat.

Versäumt es ein Mitgliedstaat, eine vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommene Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Gerichtshof der Europäischen Union ersuchen, finanzielle Sanktionen zu verhängen.

Hintergrund
Mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird der Rechtsrahmen für den europäischen Telekommunikationssektor mit den neuen Herausforderungen in Einklang gebracht. Er trat im Dezember 2018 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, um seine Vorschriften umzusetzen. Es handelt sich um einen zentralen Rechtsakt, wenn es darum geht eine europäische Gigabit-Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen und eine umfassende Teilhabe aller EU-Bürgerinnen und -Bürger an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.

Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu unterstützen, hat die Kommission den Umsetzungsprozess begleitet und ihnen umfassende Orientierungshilfen und Hilfestellung gegeben. Darüber hinaus hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) im Hinblick auf eine erfolgreiche Anwendung der neuen Vorschriften Leitlinien ausgearbeitet und veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 22.06.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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