Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Untersuchung von Apples App-Store-Regeln


Kartellrecht: Kommission untersucht Apples App-Store-Regeln und das Verhalten von Apple bei Apple Pay
Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück



Die Europäische Kommission hat zwei förmliche kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple eingeleitet. Zum einen prüft die EU-Wettbewerbsaufsicht, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei geht es um die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Hintergrund sind Beschwerden des Streamingdienstes Spotify und eines Hörbuch-Händlers. Zum anderen prüft die Kommission das Verhalten von Apple im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst Apple Pay, insbesondere die Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay.

Die Untersuchungen von Apples App-Store-Regeln betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.

Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Mobilfunkanwendungen haben die Art und Weise, wie wir auf Inhalte zugreifen, grundlegend verändert. Apple legt die Regeln für den Vertrieb von Apps an Nutzer von iPhones und iPads fest. Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines "Torwächters" eingenommen. Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert. Ich habe daher beschlossen, Apples App-Store-Regeln und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Wettbewerbsrecht genau zu prüfen."

iPhone- und iPad-Nutzer können über den App Store nur native (nicht webbasierte) Apps herunterladen.

Die Kommission wird insbesondere zwei Beschränkungen untersuchen, die Apple in seinen Vereinbarungen mit Unternehmen, die Apps an Nutzer von Apple-Geräten vertreiben wollen, festgelegt hat:

(i) Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System "IAP" für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 Prozent auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.

(ii) Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Beschwerden
Am 11. März 2019 reichte der Musik-Streaming-Anbieter und Wettbewerber von Apple Music‚ Spotify‚ eine Beschwerde wegen der beiden Regelungen in Apples Lizenzvereinbarungen mit Entwicklern und den damit verbundenen App Store Review Guidelines sowie wegen ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Musik-Streaming-Diensten ein.

Nach einer vorläufigen Untersuchung hat die Kommission Bedenken, dass Apples Beschränkungen den Wettbewerb zwischen Musik-Streaming-Diensten auf Apple-Geräten verzerren könnten. Die Wettbewerber von Apple haben entweder beschlossen, die Option eines In-App-Abonnements gänzlich einzustellen, oder ihre Abonnementpreise in der App angehoben und damit Apples Gebühr an die Verbraucher weitergegeben. In beiden Fällen war es ihnen nicht gestattet, Nutzer über alternative Abonnementmöglichkeiten außerhalb der App zu informieren. Der IAP-Zwang scheint Apple bei Abonnements zudem die volle Kontrolle über die Kundenbeziehungen seiner Wettbewerber zu geben. Den Wettbewerbern werden dadurch wichtige Kundendaten vorenthalten, während Apple wertvolle Daten über die Tätigkeiten und Angebote seiner Wettbewerber erhalten kann.

Am 5. März 2020 reichte ein E-Book- und Hörbuchhändler, mit dem Apple über die Apple-Book-App im Wettbewerb steht, ebenfalls eine Beschwerde gegen Apple ein. Diese Beschwerde wirft ähnliche Bedenken wie die Sache Spotify auf, allerdings hinsichtlich des Vertriebs von E-Books und Hörbüchern.

Die nächsten Schritte
Die Kommission wird die möglichen Auswirkungen von Apples Geschäftspraxis im App-Store untersuchen, insbesondere in Bezug auf den Wettbewerb im Bereich Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher. Diese Geschäftspraxis könnte letztlich den Verbrauchern schaden, da sie sie daran hindern könnte, mehr Kaufoptionen und niedrigere Preise wahrzunehmen.

Weitere Informationen zu diesem Kartellfall werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Register unter den Nummern AT.40437 (Apple – App Store Practices - music streaming) und AT.40652 (Apple – App Store Practices – e-books/audiobooks) veröffentlicht.

Apples Verhalten im Zusammenhang mit Apple Pay
Die Europäische Kommission hat parallel dazu eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) "tap and go" auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay.

Gegenstand des Verfahrens sind die Verhaltensweisen von Apple im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Mobile Zahlungsmöglichkeiten finden bei den Nutzern mobiler Geräte immer mehr Anklang und erleichtern Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften. Diese rasche Entwicklung wird durch die Coronakrise weiter beschleunigt, da deshalb mehr Zahlungen online getätigt werden und in Geschäften das kontaktlose Bezahlen stärker genutzt wird. Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion "tap and go" nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit. Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten. Diese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können. Wir werden daher die Verhaltensweisen von Apple im Zusammenhang mit Apple Pay und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb auf den Prüfstand stellen."

Apple Pay ist die unternehmenseigene Lösung für mobile Zahlungen auf iPhones und iPads. Sie ermöglicht Zahlungen in kommerziellen Apps und auf Websites ebenso wie in Geschäften.

Nach einer vorläufigen Prüfung hat die Kommission Bedenken, dass die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay zum Kauf von Waren und Dienstleistungen über Apps und Websites auf iOS/iPadOS-Geräten den Wettbewerb verfälschen, die Auswahl verringern und die Innovationstätigkeit dämpfen könnten.

Außerdem ist Apple Pay die einzige Lösung für mobile Zahlungen, mit der die NFC-Funktion "tap and go" von iOS-Mobilgeräten für Zahlungen in Geschäften genutzt werden kann. Im Rahmen der Untersuchung wird die Kommission auch die mutmaßlichen Beschränkungen des Zugangs zu Apple Pay unter die Lupe nehmen, die für bestimmte Konkurrenzprodukte auf iOS/iPadOS-Mobilgeräten bestehen sollen.

Die Kommission wird die möglichen Auswirkungen der Praktiken von Apple auf den Wettbewerb auf dem Markt für mobile Zahlungslösungen untersuchen.

Diese Praktiken könnten gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV) verstoßen.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln und das Verfahren ergebnisoffen führen. Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer AT.40452 (Apple – mobile Zahlungen – Apple Pay) eingesehen werden.

Allgemeine Informationen zu Kartellverfahren
Nach Artikel 101 AEUV sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken. Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU‑Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der jeweiligen Sache. Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung besagt ferner, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen dürfen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt.

Die Kommission hat Apple und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Einleitung der beiden Verfahren unterrichtet.

Es gibt keine verbindliche Frist für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung. Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. von der Komplexität der Sache, dem Umfang, in dem die betreffenden Unternehmen mit der Kommission kooperieren, und der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen